In einem Erörterungstermin vor dem Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen am 16.12.2009 wurden Mitglieder der Truppe erneut als Zeugen vernommen. Unter dem Eindruck ihrer Aussagen nahm die Berufsgenossenschaft die Berufung zurück. Das Urteil des Sozialgerichts Hannover ist rechtskräftig. Sie können es über unsere Website herunterladen
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