Gestern noch dort - heute schon fort (Wagendiebstahl?)

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
25.09.20091068 Mal gelesen

Sie hatten ihren Wagen ordnungsgemäß geparkt - und nun ist er weg. Ein Fahrzeugdiebstahl ist eine Katastrophe für den Privathaushalt wie auch einen Betrieb. Dies liegt nicht nur daran, dass gerade die in letzter Zeit zunehmend gestohlenen "Altautos" (Spitzenreiter Wagen ab 10 Jahren) in der Regel nicht mehr Vollkasko versichert sind. Wenn der Wagen nicht wieder auftaucht, kommt niemand für den Verlust auf, dem Besitzer fehlt nicht nur der fahrbare Untersatz, sondern oft auch einfach das nötige Kleingeld für dessen Ersatz.

Gehen die Diebstahlzahlen gerade für die oft vollkaskoversicherten neueren Wagen auch zurück, ergeben sich hier oft ebenfalls für den Geschädigten nervige Hakeleien und Verzögerungen.
Aus Sicht des Versicherers ist verständlich, dass er zunächst die Ermittlungen der Polizei abwartet.
Für diese Zeit steht der "Ex-Besitzer" trotz der Versicherung ohne Fahrzeug da: die Vollkasko übernimmt keine Mietwagengebühren.
Dann gehen die Hakeleien los: Wie konnte die obligate Wegfahrsperre überwunden werden, wo sind die Schlüssel, war das Fahrzeug wirklich vorschriftmäßig gesichert. In seltenen Fällen wird sogar ein vorgetäuschter Diebstahl unterstellt.
 
Was ist zu tun?
Unserer Erfahrung entstehen die Schwierigkeiten meist mit dem Ausfüllen der Formulare zur Schadensmeldung. Gehen Sie gleich davon aus, dass mehrere - und zwar wirklich mehrere - Rückfragen kommen. Entdeckt die Versicherung hier Widersprüche gehen diese zu Ihren Lasten.
Unser Tipp: Kopieren Sie jedes Schriftstück, damit Sie später wissen, was Sie zuvor geschrieben haben. Im Grunde würden wir Ihnen empfehlen, vor der ersten Korresponden z.B. mit dem ersten Fragebogen ein fachanwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dieses kostet zwar Ihr Geld (es wird in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen), bewahrt Sie jedoch vor Fehlern, die Sie im weiteren Verlauf nicht mehr kompensieren können und sie dadurch erheblich teuerer zu stehen kommen.
 
Endgültig sollten Sie den Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, wenn die Versicherung "Stress macht".
Dann gelten die üblichen Kosten und Regelungen. Rechtsschutzversichert oder nicht.