Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung – „ewig“ und sinnvoll?

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung – „ewig“ und sinnvoll?
25.12.2016205 Mal gelesen
Häufig können Verbraucher gegenüber ihrer Lebensversicherung noch heute das Widerspruchsrecht ausüben. Damit gehen gewisse Chancen einher, die nicht ungenutzt bleiben sollten. Werdermann | von Rüden berät!

Widerspruch gegenüber Lebensversicherung häufig Jahre später möglich

Gegenüber der eigenen Lebensversicherung kann für viele Verbraucher ein immenser Vorteil bestehen. Denn häufig besteht das Widerspruchsrecht gegenüber der Lebensversicherung noch nach Jahren. Und das, obwohl dieses eigentlich auf wenige Wochen nach Vertragsschluss befristet ist. Doch die Frist des Rechts zum Widerspruch setzte in mehr als 60% der Fälle nicht ein - als Folge von Fehlern seitens der Versicherer. Genauer gesagt führte die Verwendung fehlerhafter (Vertrags-) Dokumente zu einem Ausbleiben der Verfristung des Rechts. In den Genuss dieses Vorteils könnten jegliche Verbraucher kommen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben.

Alte Lebensversicherung aus heutiger Sicht ineffizient - Widerspruch ratsam

Mittels Widerspruch kann das Versicherungsverhältnis aufgelöst werden. Das ist auch sinnvoll, denn die alten Tarife der Versicherer entsprechen heutigen Standards bezüglich Geldanlage nicht ansatzweise. Für viele Kunden stellt die Lebensversicherung eine ungerechtfertigte Last dar, deren Resultat überschaubar ist. Seit 2007 hat die Dynamik des Finanzmarktes auch dazu geführt, dass die Vorsorgemodelle angepasst werden mussten. Eine alte Lebensversicherung stellt nun ein vermeidbares Risiko, eine kostspielige Fehlinvestition dar.

Festzumachen ist die Ineffizienz der alten Versicherungen an verschiedenen Faktoren: Als Exempel mag die mangelhafte Umsetzung der sogenannten Fondsbindung dienen. Früher warben die Finanzdienstleister mit der Kopplung der Versicherungssumme an Wertpapiere oder andere Finanzgeschäfte. Davon versprach man sich rasante und hohe Rendite. Fehlinvestitionen und stagnierende Zinsen, in Einzelfällen auch die Weltwirtschaftskrise führten dazu, dass die erhofften Gewinne ausblieben. Kurzum, eine alte Lebensversicherung ist aus heutiger Perspektive ineffizient und eine Trennung ist ratsam.

Widerspruch statt Kündigung - Ausstieg aus Lebensversicherung ohne Verluste

Der Ausstieg aus der Lebensversicherung ist jedoch nur durch Widerspruch sinnvoll. Beim Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Kunde erhält nahezu alle gezahlten Beiträge zurück. Damit unterscheidet sich der Widerspruch drastisch von der Kündigung. Bei einer Kündigung löst man das Versicherungsverhältnis für die Zukunft auf, eine Rückabwicklung erfolgt nicht. Stattdessen schüttet der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert aus, ein je nach Beitragsjahr festgesetzter Betrag. Der Rückkaufswert ist nur ein Bruchteil der eigentlich angesparten Summe. Der Widerspruch ist im Verhältnis zur Kündigung stets vorzugswürdig!

"Ewiges" Widerspruchsrecht von Lebensversicherung geschaffen

Wer im Einzelfall das "ewige" Widerspruchsrecht mit allen Möglichkeiten ausüben kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Versicherung eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet hat. Diese Belehrung hat bei Vertragsschluss von Gesetztes wegen zu erfolgen und muss verständlich, deutlich und präzise verfasst sein. In zahlreichen Fällen wurde eben diese erforderliche Deutlichkeit missachtet. Durch unpräzise Formulierungen, unbeachtete Formerfordernisse und verschwiegene Details war die Belehrung für den Kunden kaum verständlich und verfehlte dadurch ihren Zweck. Der BGH urteilte in diesen Fällen, dass das Widerspruchsrecht als Folge keiner Frist unterliege. Selbstverschuldet haben hunderte Versicherungen ihren Kunden einen Vorteil verschafft.

Unter anderem sind betroffen:

  • Vorsorge Lebensversicherung
  • AXA Lebensversicherung AG
  • BHW Lebensversicherung
  • Capital Leben
  • Provinzial
  • Allianz Lebensversicherung
  • Familienfürsorge

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