Erzwungener Kuss kostet 2000 Euro, Oberlandesgericht Hamm

Erzwungener Kuss kostet 2000 Euro, Oberlandesgericht Hamm
19.03.2013420 Mal gelesen
Für einen erzwungenen Kuss hat das OLG Hamm 2000 Euro Geldstrafe festgesetzt. Der Kuss eines Musiklehrers wurde als Nötigung beurteilt.

Seine Schülerin hatte zunächst seine verbalen Annäherungsversuche zurückgewiesen. Weiter heißt es in der Pressemitteilung des OLG vom 14.03.2013: "In einer Situation, in der sich beide frontal gegenüberstanden, zog der Angeklagte die Geschädigte zu sich hin, so dass sie ihm nicht mehr ausweichen konnte, und küsste sie auf den Mund."

Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes wendete der Musiklehrer Gewalt an, als er die Schülerin zu seinem Körper heranzog. Es käme nicht darauf an, ob er die Schülerin während des Kusses weiter festgehalten hätte. Denn als sie den Kuss habe erdulden müssen, sei die Nötigung schon vollendet gewesen.

Die Pressemitteilung vom 14.03.2013 finden Sie hier im Volltext.