Kündigungsschutzrecht

Kündigungsschutz Abfindung

Das Kündigungsschutzgesetz befasst sich mit der Wirksamkeit einer Kündigung. Dabei wird zwischen der personen-, betriebs- und verhaltensbedingten Kündigung differenziert. Haben Sie eine solche Kündigung nun erhalten, heißt dies nicht zwangsläufig, dass diese auch wirksam ist. Denn der Arbeitgeber, sowie auch der Arbeitnehmer müssen bei der Kündigung zahlreiche Wirksamkeitsvoraussetzungen einhalten. Vorrangegangene Abmahnungen, die Einhaltung der Kündigungsfrist oder die soziale Auswahl sind nur einige Beispiele. Wenn Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen möchten sollten Sie nicht zögern und einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

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