Kündigungsschutz, aktuelle Rechtslage und kostenfreie Erstinformationen

Kündigungsschutz Abfindung
07.02.201949 Mal gelesen
Kündigungsschutzklage, Verfahren und Kosten
Kündigungsschutz und FristKündigungsschutzklage

Bundesweit vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser auch Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Kündigungen ihrer Arbeitsverträge. Er ist seit 15 Jahren im Kündigungsschutzrecht spezialisiert.

Die Arbeitnehmer wollen vor allem wissen, ob die Kündigungen rechtswirksam sind und welche Fristen im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage bestehen.

Daneben wird besonders häufig nach der Höhe einer möglichen Abfindung gefragt. Auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind hier sehr wichtig.

Ob die Kündigung rechtswirksam ist, hängt immer von den Einzelfallumständen ab.

Grundsätzlich zielt aber das deutsche Arbeitsrecht auf Bestandsschutz ab. D.h. bei einer rechtsunwirksamen Kündigung soll der gekündigte Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden.

Jede Kündigung bedarf eines Kündigungsgrundes, sogar unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz hierbei Anwendung findet.

Als Kündigungsgründe kommen in diesem Zusammenhang in Betracht, die betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist weiter bei allen ordentlichen Kündigungen zu beachten, dass diese nur wirksam sind, wenn die Kündigungen auch verhältnismäßig sind. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nur dann beendet werden soll, wenn der Arbeitnehmer auch an anderen Stellen im Betrieb nicht beschäftigt werden kann.

Notfrist von 3 Wochen dringend beachten

Gemäß § 4 KSchG muss ein gekündigter Arbeitnehmer ab Zugang der Kündigung eine Notfrist von 3 Wochen beachten.

Nur innerhalb dieser 3 Wochen kann daher der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Damit der Arbeitnehmer vom Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes profitieren kann, muss der Arbeitnehmer jedoch über ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten Dauer verfügen. Diese Wartezeit wird im §1 des Kündigungsschutzgesetzes im Absatz 1 geregelt. Zudem muss der Betrieb über mehr als zehn Beschäftigte verfügen.

Ablauf und Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens

Im Hinblick auf das Kündigungsschutzverfahren existieren einige Besonderheiten sowohl im Hinblick auf den Ablauf als auch im Hinblick auf die Kosten.

In den allermeisten Fällen versucht das Arbeitsgericht in einem so genannten Gütetermin die Angelegenheit gütlich, als durch eine Einigung/Vergleich, zu klären. Scheitert der Gütetermin wird das Verfahren dann weitergeführt.

Im Hinblick auf die Kosten exitiert ebenfalls eine Abweichung zu der normalen Kostentragungspflicht, wonach die unterliegende Partei sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Dieser Grundsatz gilt nämlich nicht für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Dort muss jede Seite ihre eigenen Kosten tragen.

Also auch dann wenn der Arbeitnehmer den Kündigungschutzprozess gewinnt.

In der Berufungsinstanz (Landesarbeitsgericht) gilt dann aber wieder die normale Kostentragungspflicht,  wonach die unterliegende Partei sämtliche Kosten zu tragen hat. Anders als in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt vor dem Landesarbeitsgericht der Anwaltzwang, spätestens hier sollte sich der Arbeitnehmer also von einem im Kündigungsschutzrecht spezialisierten Anwalt vertreten lassen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser verfügt seit über 15 Jahren Erfahrungen im Kündigungsschutzrecht sowie im Bank-und Kapitalmarktrecht.

Für eine 1. kostenlose Information kann der Kontakt aufgenommen werden.

Als versierter Verhandlungspartner sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Arbeitsrecht wird er Rechtsanwalt Eser bereits bei einer drohenden Kündigung also auch im Vorfeld der Trennung konsultiert.