Änderung oder Kündigung des Arbeitsplatzes
Die Umstrukturierung von Betrieben geht häufig mit dem Wegfall bestimmter Bereiche und damit auch Arbeitsplätzen einher. In Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern gelten die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes. Dieses besagt, dass ein Arbeitnehmer bei betriebsbedingtem Wegfall seines Arbeitsplatzes nur dann wirksam gekündigt werden kann, wenn er nicht an einem anderen Arbeitsplatz in dem gleichen Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiter beschäftigt werden kann.
Kündigung und Aufhebungsvertrag– was Sie beachten sollten, wenn das Arbeitsverhältnis endet
Kündigung und Aufhebungsvertrag- was Sie beachten sollten, wenn das Arbeitsverhältnis endet
Stellenabbau und (betriebsbedingte) Kündigungen sind heutzutage fast in jedem Haushalt ein gängiges Thema. Wer plötzlich selbst betroffen ist, sollte sich unbedingt im Vorfeld über seine Rechte informieren, um eventuelle Abfindungsansprüche durchzusetzen, Klagefristen nicht zu verpassen oder Sperren beim Arbeitslosengeld vorzubeugen.
Was müssen Sie beachten?