Schlecker-Mitarbeiter - Kündigung nach der Insolvenz, Transfergesellschaft gescheitert, Hilfe durch Rechtsanwalt

Kündigungsschutz Abfindung
30.03.2012524 Mal gelesen
Die Schlecker-Transfergesellschaft ist gescheitert, wie heute in den Medien berichtet wird. Was können Mitarbeiter bei einer Kündigung tun? Hilft ein Anwalt? Ist ein Kündigungsschutzprozess sinnvoll?

Die Transfergesellschaft ist gescheitert und tausenden Schlecker-Mitarbeitern drohen Kündigungen.

Auch bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist eine Kündigungsschutzklage möglich. Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich zu empfehlen -  entscheidend ist die individuelle Situation. Nach § 113 InsO ist die Kündigungsfrist auf maximal 3  Monate verkürzt, falls nicht eine noch  kürzere Frist maßgeblich ist - zum Beispiel durch den Arbeitsvertrag. Allerdings können wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers geltend gemacht werden.

Klagefrist

Bitte beachte Sie die Klagefrist. Diese beträgt drei Wochen ab Zeitpunkt des Zugang der Kündigung. Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung im Insolvenzverfahren muss eine umfassende Sozialauswahl vorgenommen werden, in die alle Mitarbeiter aller Filialen einzubeziehen sind. Gerade wenn viele Arbeitnehmer von Kündigungen betroffen sind, werden dabei oft Fehler gemacht.

Abfindung

Wenn eine Kündigungsschutzklage auch grundsätzlich darauf gerichtet ist, die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen zu lassen, wird jedenfalls bei einer solchen Klage in der Regel bewirkt, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung durch einen Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet wird. Von großer Bedeutung ist dabei das Verhandlungsgeschick.

Häufig kommt im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine solche Einigung zustande. Rechtsanwältin Wienen verfügt als zertifizierte Wirtschaftsmediatorin über besondere Kenntnisse in Verhandlungstechniken und setzt sich damit für Mandanten ein.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an die Anwaltkanzlei Wienen wenden, und dazu unverbindlich das Online-Formular auf der Webseite der Kanzlei verwenden, oder fogende Telefonnummer anrufen:

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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