Widerruf von ab dem 11. Juni 2010 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen

Kreditrecht
26.02.201825 Mal gelesen
80 % der zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge wiesen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Für diese Verträge endete die Widerrufsmöglichkeit am 21. Juni 2016. Doch auch viele der ab dem 11. Juni 2010 geschlossenen Verbraucherdarlehen

Zahlreiche Darlehensnehmer können ihre Verträge daher auch heute noch widerrufen und ablösen oder umfinanzieren - trotz langfristiger Zinsfestschreibung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Wann lohnt sich für Sie der Darlehenswiderruf?

 

Sie möchten das aktuell niedrige Zinsniveau nutzen

Zinsen für Baufinanzierungen befinden sich auf einem historisch niedrigen Niveau. Viele Darlehensnehmer haben aber langfristige Kreditverträge mit hohen Zinsen vereinbart. Durch den Widerruf können Sie aus dem Vertrag mit langfristiger Zinsbindung aussteigen und vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren.

 

Sie wollen oder müssen Ihre Immobilie veräußern und möchten die Vorfälligkeitsentschädigung sparen

In Zeiten hoher Immobilienpreise ist für viele der Anreiz groß, Ihre Immobilie zu verkaufen. Andere müssen verkaufen, zum Beispiel weil sie umziehen oder arbeitslos geworden sind.  Banken lassen sich eine vorzeitige Auflösung des Darlehensvertrages teuer bezahlen, durch die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht richtig belehrt wurden, können Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung sparen und darüber hinaus vielfach noch Geld von der Bank zurückholen.

 

Sie möchten ihren finanzierten PKW zurückgeben und rückwirkend Kosten sparen

Es ist völlig egal, warum Sie sich von ihrem finanzierten PKW trennen wollen, ob Sie nach "Dieselgate" das Vertrauen in den PKW bzw. dessen Hersteller verloren haben oder einfach auf ein neues Modell umsteigen möchten. Wenn der zum Erwerb geschlossene Darlehensvertrag oder Leasingvertrag beim Verkäufer des PKW abgeschlossen wurde, zum Beispiel über die Herstellerbank, und über das Widerrufsrecht nicht in der gesetzlich geforderten Weise aufklärt, können Sie den Darlehensvertrag widerrufen und geben Ihren PKW an die finanzierende Bank zurück. Die auf das Darlehen geleisteten Zahlungen erhalten Sie zurück und müssen sich bei einigen Verträgen lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, die in aller Regel niedriger ist, als die gezahlte monatliche Darlehensrate.

 

Sie möchten eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen

Sie haben Ihre Immobilie veräußert oder Ihren Kredit aus anderem Grund vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst und an die Bank hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages fehlerhaft war, haben Sie gute Chancen, diese Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrer Bank zurück zu bekommen. In vielen Fällen können Sie auch darüber hinaus noch die von der Bank zu zahlenden Nutzungen zurückholen.

 

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