Betrugssystem Friedrich Karl Baader, IFS Inter Finance Service Ltd. und Coninvest Finanz AG - Anklage gegen Baader erhoben!

Kredit und Bankgeschäfte
10.08.20105555 Mal gelesen
Anklage gegen Baader durch die Staatsanwaltschaft erhoben; Hauptverhandlung ab 30.09.10!
Mit Datum vom 15. Juni 2010 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen Friedrich Karl Baader erhoben. Die Hauptverhandlung am LG Stuttgart beginnt voraussichtlich am 30. September 2010. Die Anklage erfaßt aber lediglich ca. 460 der insgesamt mindestens 784 Geschädigten, wobei eine genaue Zahl nicht bekannt ist.
 
Baader wird in der Anklageschrift vorgeworfen, zwischen September 2005 und März 2009 ein betrügerisches Anlagemodell in Form eines Schneeballsystems betrieben zu haben, für das ihm mindestens 467 Anleger Gelder in Höhe von mindestens € 21.318.767,-- zur Verfügung stellten. Hiervon wurde ein Teil an die Anleger zurückgezahlt, einen Teil verwendete Baader offenbar zum Bestreiten seines eigenen Lebensunterhaltes, und einen Teil zur Zahlung von Vermittlerprovisionen.
 
Insgesamt gab es mindestens 80 Vermittler, die für ihn das Geld einsammelten und dabei Verträge zwischen den Anlegern und den Firmen des Baader Coninvest Finanz AG bzw. IFS (Inter Finance Services Ltd.) schlossen.
 
Gegen einige der Vermittler laufen gesonderte Ermittlungsverfahren, u. a. auch gegen Peter Leo, der mit seinen Firmen AVC GmbH, AVI Finanz AG und AVO mbH und mit Hilfe von Martin Johannes Stütz seinerseits jede Menge Darlehensverträge mit Anlegern abgeschlossen hat.
 
Baader hat offenbar das erhaltene Geld nie angelegt, anders als den Anlegern versprochen wurde. Die Rückzahlungen sind daher mit ziemlicher Sicherheit auch keine Zinszahlungen, sondern die Zahlungen erfolgten aus Geldern neu geworbener Anleger. Das System fing an, zusammen zu brechen, als vermutlich die Akquise von Neukunden schwierig wurde.
 
Von den Geschädigten hat Baader nach Polizeierkenntnissen insgesamt knapp 27 Millionen Euro eingesammelt und etwas mehr als € 20 Millionen zurückgezahlt, so daß ein Fehlbetrag von knapp 6,8 Millionen Euro entstanden ist. Momentan wissen die Strafverfolgungsbehörden noch nicht, wo das Geld abgeblieben ist. Wir vermuten, daß der Beschuldigte es auf noch unbekannte Konten verbracht hat, um nach Verbüßung seiner Haftstrafe wieder hierauf zugreifen zu können.
 
In den Darlehensverträgen wurden Zinsen von 3, 5 und 8 % im Monat bis zu 249 % im Jahr versprochen.
 
Peter Leo und die Gesellschaften AVC und AVI haben mit der IFS und der Coninvest Darlehensverträge in Höhe von insgesamt € 27.648.068 abgeschlossen, davon aber nur € 12.026,725 bezahlt. Rückzahlungen erfolgten in Höhe von € 4.096.973,15, so daß ein Fehlbetrag von € 7.961,591,85 festzustellen ist.
 
Nachdem die AVC/AVO/AVI zunächst angeblich kostenneutrale Altersvorsorgeverträge vertrieben hat, suchte die AVC selbst nach Versicherungsgesellschaften, die das Vertriebsmodell mittragen würden, und vermittelte zwischen Mai 2006 und Mai 2007 auf eigenen Initiative und Rechnung diese Verträge an Kunden. Die Provisionen wurden bei der IFS/Coninvest angelegt. Ab 2006 begann die AVC, auch Gelder für die Kapitalanlage des Beschuldigten Baader anzuwerben. Hierzu schloß Leo, gegen den ein gesondertes Strafverfahren läuft, private Darlehensverträge mit Kunden ab, andererseits wurden Kunden als stille Gesellschafter für die AVC angeworben. Die von den Kunden überlassenen Gelder wurden wiederum an die IFS/Coninvest weitergeleitet.
 
Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind lediglich für die Strafverfolgung der Beschuldigten zuständig. Es ist nicht deren Aufgabe, sich darum zu kümmern, wie die Geschädigten wieder an ihr Geld kommen.
 
Es ist notwendig, da Verjährung droht (3 Jahre ab Kenntnis, die spätestens durch die Information durch die Polizei vorhanden ist), die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Ohne ein gerichtliches Urteil oder z. B. auch einen Vollstreckungsbescheid können keinerlei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
 
Geschädigte sollten sich daher anwaltlich beraten lassen und gerichtliche Schritte gegen Baader, aber auch gegen ihre Vermittler ergreifen.  Es kommen gegen alle Beteiligten Schadensersatzansprüche in Betracht. Dies kann sich daraus ergeben, daß die Vermittler die Geschädigten vor Abschluß eines Vertrages nicht richtig aufgeklärt haben oder sogar arglistig getäuscht haben. Dasselbe gilt für Peter Leo und die Verträge über stille Beteiligungen. Ansprüche bestehen daher auch gegen Martin Stütz und Peter Leo persönlich und können eingeklagt werden.
 
Wer ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid hat, kann seine Ansprüche auch im Rahmen eines etwaigen Rückgewinnungsverfahrens anmelden, wenn die Staatsanwaltschaft Gelder im laufenden Verfahren auffindet. Die Ermittlungen laufen weiter. Alle Ansprüche müssen aber zuerst zivilrechtlich eingeklagt werden.
 
Mit freiwilligen Rückzahlungen sollte kein Geschädigter rechnen und daher schnell tätig werden!