Bausparkasse Mainz durch Fehler in Widerrufsbelehrungen im Nachteil

Bausparkasse Mainz durch Fehler in Widerrufsbelehrungen im Nachteil
03.06.2016256 Mal gelesen
Die Zeit rennt: Kunden der Bausparkasse Mainz sollte jetzt handeln, um den Vorteil des ehemals unbefristeten Widerrufsrechts nutzen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen!

Bausparkasse Mainz durch Fehler in Widerrufsbelehrungen im Nachteil

Die Bausparkasse Mainz findet sich, genau wie zahlreiche andere Kreditinstitute in Deutschland, in einer rechtlich nachteiligen Lage wieder. Noch bis Ende dieses Monats muss die Bausparkasse Mainz ihren Kunden ein Widerrufsrecht für alte Darlehen einräumen. All die Kunden, die zwischen 2002 und 2010 einen Immobilienkredit bei der Bausparkasse Mainz aufgenommen haben, können diesen noch bis zum 21. Juni widerrufen - und zwar problemlos. Dieser Vorteil für Verbraucher besteht, weil die Bausparkasse Mainz über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen an ihre Darlehensverträge anfügte. Der Gesetzgeber hat diese Fälle im Jahr 2002 zugunsten der Verbraucher geregelt. Demnach setzt die Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht ein, entsprechende Verträge sind de facto ewig widerrufbar.

 

Bausparkasse Mainz muss Widerruf noch knapp drei Wochen erdulden

Doch dieser Ewigkeit hat der Bundestag im April 2016 ein Ende gesetzt. Durch eine Gesetzesänderung gilt nun, dass das ehemals unbefristete Widerrufsrecht absolut auf ein Jahr und 14 Tage befristet wird. Darüber hinaus können all die Verbraucher, die ihren Kredit zwischen 2002 und 2010 aufgenommen haben, nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen. Das Parlament reagierte damit auf die Forderungen nahezu aller Kreditinstitute in Deutschland nach mehr Rechtssicherheit. Für die rund 80.000 betroffenen Verbraucher bedeutet die Gesetzesänderung Zeitdruck: zügiges Handeln ist geboten, um sich die mit dem Widerruf einhergehenden Vorteile zu sichern.

 

Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf umgehen und Umschuldung vornehmen

Der späte Widerruf eines Altkredits bei der Bausparkasse Mainz führt unmittelbar zu einer hohen Geldersparnis. Zunächst einmal fällt bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung an, sodass der vorzeitige Ausstieg aus dem Vertragsverhältnis, anders als bei einer Kündigung, "gratis" ist. Die Rechtsfolge des Widerrufs ist bekanntlich keine "Beendigung", sondern eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Der Kunde muss infolgedessen an die Bausparkasse Mainz die komplette Darlehenssumme zurückerstatten. Im Gegenzug erhält er all seine gezahlten Raten und Gebühren samt Zinsen verzinst zurück. Um die bestehende Schuld tilgen zu können, sollte nun, in Zeiten historisch niedriger Zinsen, ein neues Darlehen aufgenommen werden. Kurz, der Widerruf ermöglicht den Eintausch eines alten Kredits gegen einen neuen, also eine Umschuldung. Die Crux liegt in der Differenz der Zinsen. Die heutige Kreditlandschaft prägen enorm niedrige Zinsen, eine verbraucherfreundliche Haltung der Kreditinstitute und dadurch kaum Kosten. Durch das Nutzen des Widerrufrechts spart der Kunde der Bausparkasse Mainz also all die hohen Kosten des alten Darlehens ein. Das macht regelmäßig fünfstellige Beträge aus.

 

Bausparkasse Mainz missachtete gesetzliche Vorgaben für Belehrungen

Zwecks Verbraucherschutz normierte der Gesetzgeber das sogenannte Deutlichkeitsgebot. Dieses schreibt vor, dass jedes Kreditinstitut die eigenen Kunden fehlerfrei, unmissverständlich und abschließend über deren Widerrufsrecht belehren muss. Zugleich wurde ein gesetzliches Muster entworfen, für dessen Fehlerhaftigkeit der Staat einsteht. Die Bausparkasse Mainz änderte dieses Muster jedoch ab, Zwischenüberschriften fehlten, Passagen wurden gestrichen und Formulierungen geändert. Dadurch verlor sie den sogenannten Vertrauensschutz, muss also voll für etwaige Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrungen einstehen. Das formiert sich nun zum Nachteil, denn die Belehrungen der Bausparkasse Mainz verstießen durchweg gegen die gebotene Deutlichkeit. Schwammige, unpräzise Formulierungen, unerwähnte Rechtsfolgen und formale Verstöße belegen die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen der Bausparkasse Mainz hinlänglich. Grundsätzlich steht den Kunden der Bausparkasse Mainz also zu, ihren Darlehensvertrag bis zum 21. Juni zu widerrufen und die daraus resultierenden Vorteile zu genießen.

 

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Um eine einwandfreie Umsetzung dieser Strategie zu erzielen, sollte zweifellos ein Rechtsbeistand aufgesucht werden. Es erfordert die routinierte Arbeit mit Recht und Gesetz, um das Widerrufsrecht rechtzeitig gegen die Bank durchzusetzen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden umfasst erfahrene, hochqualifizierte Anwälte, die im Bereich des Verbraucherschutzes bundesweit auf eine hohe Erfolgsquote und reichlich Erfahrung blicken können. Als besonderes Angebot bietet Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit!

 

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