Widerrufs-Joker einsetzen, aber wann? Woran erkennt man eine fehlerhafte Belehrung?

Widerrufs-Joker einsetzen, aber wann? Woran erkennt man eine fehlerhafte Belehrung?
16.08.20145542 Mal gelesen
Widerrufs-Joker einsetzen, aber wann? Woran erkennt man eine fehlerhafte Belehrung? Es gibt unterscheidliche Angriffspunkte! Selbst der Verbraucherschutz - zuletzt Finanztest 07/14 - rät dazu einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen

Woran erkennt man eine rechtsfehlerhafte Belehrung?

Leicht zu erkennen sind Mängel in der Gestaltung.

Widerrufsbelehrungen müssen aus dem Vertragstext hervorstechen. Sie sind auffällig zu platzieren, so dass der unvorbereitete Darlehensnehmer sie nicht übersehen kann. Nicht zulässig ist es, eine Widerrufsbelehrung im allgemeinen Fluss vertraglicher Klauseln untergehen zu lassen. Die Widerrufsbelehrung muss eine deutlich hervortretende Überschrift tragen.

Zudem hat  die Widerrufsbelehrung vollständig zu sein, indem sie über

- die Widerrufsfrist,

- die Art der Erklärung des Widerrufs,

- den Fristbeginn,

die Adesse, an die der Widerruf zu richten ist,

sowie

- die Folgen des Widerrufs unterrichtet.

Beim Verbraucherdarlehen sind vom Darlehensgeber überdies die Pflichtangaben einzuhalten (§ 492 BGB).

Insbesondere mit dem Fristbeginn hatten die Institute in den vergangenen Jahren große Probleme.

Daran nicht ganz unschuldig war der Gesetzgeber, dem es nicht gelungen war, aus den von ihm selbst verfassten Vorschriften zum Widerrufsrecht eine Musterwiderrufsbelehrung zu erstellen.  Der Musterwiderrufsbelehrung sollten sich die Institute bedenkenlos bedienen konnten.

Weithin unklar blieb stets der Zeitpunkt, zu dem die Frist ihren Anfang nimmt. Dieser Termin ist aber deshalb so erheblich, weil er ebenso das Ende der Frist vorherbestimmt. Formulierungen wie "die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt  dieser Belehrung. Ohne weitere ergänzende Hinweise wurden von den Zivilgerichten als terminlich unpräzis und irreführend beurteilt, konnte die Frist  doch ihren Lauf frühestens erst nach dem Abschluss des Darlehensvertrags nehmen (BGH, Urteil vom 09.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08, BGH, Urteil vom 10.03.2009, Az.: XI ZR 33/08, aber zu beachten: BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az.: XI ZR 118/08).

Hatten die Kunden die Belehrung bei Antragsstellung auf das Privatdarlehen oder die Immobilienfinanzierung ausgehändigt bekommen und wurde der Antrag von dem Kreditinstitut erst nach drei Wochen angenommen, so betrug die Frist t nach Aushändigung der Belehrung noch mindestens fünf Wochen und nicht nur zwei Wochen wie die Widerrufsbelehrung suggerierte.

Besonders schwierig wurde es wegen einer rechtsfehlerfreien Widerrufs-belehrung, nachdem der Bundesgerichtshof die Verwender der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung unter die Obhut des Vertrauens in die gesetzlichen Vorgaben stellte (BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az.: VIII ZR 82/10).

Jedes Kreditinstitut, das sich der Musterwiderrufsbelehrung bedient hatte, konnte wegen einer rechtsfehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht mehr belangt werden.

Hatte es sich jedoch nur minimal von diesem Muster entfernt, so war die be- nutzte Widerrufsbelehrung rechtsfehlerhaft, es sei denn es war ihm - anders als dem Gesetzgeber zuvor - gelungen, aus den Rechtsvorschriften eine rechtsfehlerfreie Widerrufsbelehrung zu erzeugen.

Es bestand eine gewisse Rechtsunsicherheit dahingehend, ob man den Widerruf bei einem Darlehen für Privatzwecke oder Immobilien mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch während des laufenden Vertrags zu erklären hat oder ob man auch noch nach der Beendigung des Vertrags mit entsprechenden Folgen für die Vergangenheit (keine Vorfälligkeitsentschädigung, Zinserstattungsansprüche) widerrufen kann.

Einige Gerichte hatten die Auffassung, mit dem Erlöschen der Darlehens-beziehung ende ebenso das Recht zum Widerruf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2012, Az.: I6 W 221/11), andere sind der Überzeugung, dass der Widerruf auch nach einer vorzeitigen Ablösung möglich bleibt (LG

Daher raten Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, den Widerruf am besten vor der geplanten Darlehensablösung zu erklären.

Man könnte ihn sogar rechtlich ungeprüft hinein "ins Blaue" aussprechen und sich nach der Ablösung, nachdem man zunächst unter Vorbehalt alle banklichen Forderungen erfüllte, um die Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit bemühen.

Im Finanztest 07/2014 war das Thema Darlehensausstieg angesprochen. Viele Kreditkunden wollen die Vorfälligkeitsdentschädigung umgehen, die ost hohen Summen ersparen. Manche wollen die Vorfälligkeitsentschädigung auch einfach prüfen. Hinter allem steht der Wunsch, zu Unrecht einbehaltende Beträge oder geforderte Beträge zurückzufordern.

Der Widerrufsjoker bietet dazu in ca. 80 % aller Kreditverträge eine gute Chance.

Finanztest nennt auch Zahlen, bei 2000 Kreditverträgen ergaben sich eine Fehlerquote von über 70 Prozent.

Die folgenden Banken wurde überprüft:

ING-Bank, DSL-Bank, Deutsche Bank, Berliner Bank, Hamburger Sparkasse, DKB - Deutsche Kreditbank, Commerzbank, Münchener Hypothelkenbank, BHW Bausparkasse, Dresdner Bank (danach Commerzbank) BW Bank.

Auch bei vielen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind die Widerrufsbelehrungen angreifbar.

Das Buch Zinsklau von Olaf Kumpfert hat sich damit auseinandergesetzt.

Fachanwälte für Bank- udn Kapitalmarktrecht haben umfassende Erfahrungen mit der Prüfung von Kreditverträgen. Auf Seminaren werden die einzelnen Fehler besprochen.