Online-Glücksspiel: LG Bayreuth weist Antrag auf Aussetzung zurück

online
09.08.202322 Mal gelesen
LG Bayreuth bestätigt Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte

München, 09.08.2023. Wer bei Online-Glücksspielen Geld verloren hat, hat gute Chancen es von den Anbietern der Glücksspiele zurückzuholen. Zahlreiche Gerichte haben diesen Rückzahlungsanspruch bereits bestätigt. Es besteht auch keine Notwendigkeit auf eine Entscheidung des EuGH in dieser Sache zu warten, wie das Landgericht Bayreuth mit Beschluss vom 4. August 2023 deutlich machte und einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ablehnte. Das Gericht folgte damit der Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte.

 

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten und auch ab dem 1. Juli 2021 sind sie nur mit einem Erlaubnisvorbehalt zulässig. Heißt: Der Veranstalter der Glücksspiele im Internet muss eine in Deutschland gültige Lizenz vorlegen. Ohne diese Genehmigung sind Online-Glücksspiele weiterhin illegal.

 

Haben die Veranstalter geben das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen, sind die abgeschlossenen Verträge mit den Spielern nichtig. „Spieler können daher die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

 

Dieser Rückzahlungsanspruch wurde bereits von zahlreichen Landgerichten und Oberlandesgerichten bestätigt und die Betreiber der beklagten Online-Casinos zur Rückzahlung der Verluste verurteilt. Da die Veranstalter der illegalen Online-Glücksspiele  vor Gericht schlechte Karten haben, spielen sie nun offenbar auf Zeit. Mit Hinweis auf ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Verfahren beantragen sie vermehrt die Aussetzung ihres eigenen Verfahrens bis der EuGH eine Entscheidung in der Sache getroffen hat. „Nach unserer Rechtsauffassung liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verfahren allerdings nicht vor. Das Landgericht Bayreuth ist unserer Auffassung gefolgt“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

CLLB Rechtsanwälte hatte für einen Mandanten von der Betreiberin eines Online-Casinos die Rückzahlung des Verlusts verlangt. Die Beklagte hatte im Hinblick auf ein laufendes Verfahren vor dem EuGH die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Das LG Bayreuth hat den Antrag zurückgewiesen.

 

Auch wenn es Verfahren vor dem EuGH oder BGH zu einer ähnlichen Thematik gebe, müssten Instanzgerichte nicht deren Entscheidung abwarten und Verfahren aussetzen, so das LG Bayreuth. Dadurch würde auch der effektive Rechtsschutz nicht verletzt. Ausdruck des effektiven Rechtsschutzes sei auch, eine Entscheidung in einer angemessenen Zeit zu treffen, machte das Gericht deutlich. Der zeitliche Aspekt sei ein wesentlicher Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes und würde beeinträchtigt, wenn in „Masseverfahren“ immer erst auf die Entscheidung des EuGH oder BGH zu einer Vorlagefrage gewartet werde.

 

„Das LG Bayreuth hat einer Verzögerungstaktik eine klare Absage erteilt. Das ist ein wichtiger Schritt für die Opfer der illegalen Online-Glücksspiele, möglichst schnell zu ihrem Recht zu kommen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de