VW Skandal: 800mal Schadensersatz von Volkswagen AG eingefordert

VW Skandal: 800mal Schadensersatz von Volkswagen AG eingefordert
20.11.2015247 Mal gelesen
In der Abgasaffäre bemüht sich der VW Konzern um Schadensbegrenzung und Kundenzufriedenheit – vor allem in den USA. Kanzlei Dr. Stoll & Sauer meldet für 800 deutsche Autobesitzer Schadensersatzansprüche bei der Volkswagen AG an.

Die vom Abgasskandal betroffenen US-Kunden sollen ein finanzielles "Trostpflaster" in Form eines USD 1.000,- erhalten. Die deutschen Autobesitzer, die vom Abgasskandal betroffen sind, sollen nach Informationen des SPIEGELs und der Agentur Reuters jedoch keins solche Entschädigung erhalten. Hierzulande soll stattdessen der Schwerpunkt auf der individuellen Betreuung der Kunden liegen. Diese neue Ankündigung hinterlässt einige Fragezeichen bei den Autobesitzern.

 

Der VW Konzern lässt ein weiteres Mal offen, ob und wie die Schäden - insbesondere die befürchteten Folgeschäden - der Autobesitzer behandelt werden sollen. Die Ankündigung ist daher alles andere als eine befreiende Nachricht. Eine weitergehende Stellungnahme befindet sich in der News vom 19.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de). Besonders schwierig ist die derzeitige Lage für Fahrzeugbesitzer, deren Gewährleistung sich dem Ende entgegen neigt. Es fehlt an einem eindeutigen Signal des VW Konzerns an die Autobesitzer. Und nach dem Fristende bricht eine gute Grundlage für weitreichende Ansprüche weg.

 

Die Gewährleistung (oder auch vergleichbare Garantien) eröffnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten, wenn ein Automangel wie die nicht eingehaltenen Stickoxid- oder auch CO2-Werte vorliegt. Die PKW-Besitzer können die - zeitnahe - Reparatur des Mangels oder in bestimmten Fällen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Sollte dies nicht möglich sein, dann können die Autokäufer auf der zweiten Stufe Schadensersatz, die Minderung des Kaufpreises oder auch den Rücktritt vom Kaufvertrag einfordern. Bereits diese kurze Übersicht zeigt, dass die gesetzlichen Rechte im Fall eines Automangels dem betroffenen Fahrzeugbesitzer deutlich mehr fordern lassen als Bring- und Abholdienste oder auch einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur.

 

Die Fahrzeugbesitzer sich nicht ausschließlich auf die Rückrufaktion verlassen möchten und ihre Rechte gegenüber VW, Audi, Skoda oder auch ihren Autohändlern wahren lassen wollen, sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt wenden.

 

Denn es gibt auch andere Ansprüche, die gegenüber dem VW Konzern geltend gemacht werden können. Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstelltes juristisches Gutachten betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat im Lauf der vergangenen Woche für 800 Autofahrer entsprechende Ansprüche schriftlich bei der Volkswagen AG geltend gemacht. Weitere werden folgen.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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