VW Skandal: Wie können ablaufende Fristen bei Käuferrechten gestoppt werden?

VW Skandal: Wie können ablaufende Fristen bei Käuferrechten gestoppt werden?
18.11.2015161 Mal gelesen
Während in der Abgasaffäre des VW Konzerns immer neue Kapitel aufgeschlagen werden, rückt für etliche Autokäufer das Ende von Garantie- oder Gewährleistungsfristen und ähnlichem näher. Juristische Maßnahmen können Fristabläufe unterbrechen, bevor es „zu spät“ ist.

Zahlreiche Dieselfahrer haben sich bereits entschlossen, sich rechtlich wegen des EA 189-Problem ihres Autos zur Wehr zu setzen. Denn der VW Konzern hält sich bedeckt, ob die von den Autofahrern befürchteten Folgeschäden übernommen werden sollen oder nicht. Gleichzeitig nähert aber bei etlichen Autokäufen das Ende der Gewährleistungsfrist. In diesen Fällen stellt sich für die Autofahrer die Frage, auf was es nun besonders zu achten gilt bzw. was unternommen werden kann, um dieses Dilemma zu lösen.

 

Vom juristischen Standpunkt aus betrachtet, müssen vor allem die Autokäufer auf Fristen achten, bei denen die Gewährleistung noch läuft. Die Gewährleistung (oder auch vergleichbare Garantien) eröffnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten, wenn ein Automangel wie die nicht eingehaltenen Stickoxidwerte vorliegt. Die PKW-Besitzer können die - zeitnahe - Reparatur des Mangels oder in bestimmten Fällen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Sollte dies nicht möglich sein, dann können die Autokäufer auf der zweiten Stufe Schadensersatz, die Minderung des Kaufpreises oder auch den Rücktritt vom Kaufvertrag einfordern.

 

Die Dauer einzelner Fristen hängt auch von rechtlichen Faktoren ab

In der Praxis ist es für zahlreiche Autokäufer jedoch eine Herausforderung, das genaue Fristende bei ihrem Fahrzeugkauf zu bestimmen. Bei dem Kauf eines Neuwagens, bei welchem die gesetzliche Gewährleistung genau zwei Jahre beträgt, haben die Fahrzeugkäufer noch einen guten Anhaltspunkt, wann das Fristende droht. Allerdings lässt sich dieser Anhaltspunkt nicht ohne weiteres auf alle Autokäufe übertragen. Stattdessen gibt es auch kürzere und längere Fristen, je nach Einzelfall. Einige Autokäufer haben ihre Garantien verlängern lassen.

 

Insbesondere bei Gebrauchtwagenkäufen kommt es bei der Fristenfrage oft auf eine juristische Prüfung an. Denn der Bundesgerichtshof kippte im April 2015 ein oft verwendete Vertragsklausel, die die Käuferrechte bei Mängeln auf ein Jahr verkürzte (mehr Informationen zu diesem Urteil befinden sich in der News vom 16.10.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de). Dieses Beispiel zeigt, dass eine Vertragsprüfung zu einer verlängerten Frist führen kann.

 

Diese Fristenvielfalt ist für die allermeisten PKW-Besitzer verwirrend. Wenn sich die Autobesitzer sicher sein wollen, wie es in ihrem konkreten Fall um die Fristen bestimmt ist, dann sollten sie dies anwaltlich prüfen lassen.

 

Rechtliche Maßnahmen unterbrechen Fristläufe

Hierfür sollten die Autobesitzer sich jetzt an Anwälte wenden. Denn die Fristabläufe können vor der Türe stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mussten in den vergangenen Tagen in etlichen Fällen Maßnahmen einleiten, um zum Beispiel ablaufende Gewährleistungen zu sichern. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, was Autofahrer in ihrem Fall tatsächlich fordern können und bis wann sie tätig werden müssen. Die Fahrzeugbesitzer, die inmitten des VW Skandals ihre Rechte gegenüber VW, Audi, Skoda oder auch ihren Autohändlern wahren lassen wollen, sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt wenden.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Käuferrechte im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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