VW Skandal und Skoda Yeti: Was kann wegen der Gewährleistung gefordert werden?

VW Skandal und Skoda Yeti: Was kann wegen der Gewährleistung gefordert werden?
10.11.2015231 Mal gelesen
In der Abgasaffäre sind die Gewährleistungsrechte in den Fokus vieler Autokäufer gerückt. Doch es gibt auch noch andere Ansatzpunkte. Fachanwälte, die bereits gegen VW klagen, informieren.

In der Abgasaffäre geht es nicht mehr "nur" um manipulierte Stickoxidwerte, sondern auch um zu niedrige CO2-Werte und damit auch um erhöhten Spritverbrauch. Der Skoda Yeti ist von der neuen Abgas- und Verbrauchsproblematik zwar nicht betroffen. Doch bereits der Skandal um den TDI-Motor EA 189 hinterließ etliche Autokäufer, die wegen befürchteter Folgeschäden (trotz Reparatur) mit ihrem SUV hadern - besonders enttäuscht sind etliche Greenline-Käufer.

 

In diesen Fällen ist für viele Yeti-Käufer die Gewährleistung ein wichtiger Anknüpfungspunkt. Wenn ein Fahrzeug innerhalb der Gewährleistung Mängel zeigt, dann bietet das Gesetz den Käufern viele unterschiedliche Rechte. Die Autokäufer können beispielsweise nicht nur die Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur verlangen, sondern - unter bestimmten Voraussetzungen - auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos. Wenn diese Ansinnen sich nicht umsetzen lassen, sind die Autokäufer dennoch nicht rechtelos: Sie können dann Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs einfordern.

 

Ein zweiter wichtiger Ansatzpunkt in der Abgasaffäre ist das Vorgehen gegen die Autohersteller selbst. Ein vom Bundestag in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten betont, dass gegenüber dem Autobauer VW Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung im Raum stehen. Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst.

 

Inmitten des VW Skandals bieten Recht und Gesetz den Autokäufern interessante Möglichkeiten, wie bereits die kurze Zusammenfassung oben aufzeigt. Wenn es um die praktische Umsetzung von dieser Rechte geht, sollten sich die Skoda Yeti-Besitzer rechtliche Unterstützung sichern. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, ob im konkreten Fall noch Gewährleistungsrechte gelten gemacht werden können und ob wichtige Fristen sich ggf. ihrem Ende nähern. In diesen Fällen werden rechtliche Maßnahmen wie etwa Güteverfahren bei staatlich anerkannten Stellen relevant, die das Ablaufen von Fristen zu unterbrechen. Wenn Skoda Yeti-Käufer ihre Rechte in VW Skandal wahren und sichern lassen möchten, sollte sie nicht zögern, sich rechtlichen Beistand zu holen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Abgasskandal befinden auf der Internetseite www.vw-schaden.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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