VW Abgasskandal und Rücktritt vom Autokaufvertrag: Fachanwälte helfen PKW-Besitzern

VW Abgasskandal und Rücktritt vom Autokaufvertrag: Fachanwälte helfen PKW-Besitzern
02.11.2015185 Mal gelesen
Ein Gutachten lässt viele vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer hoffen: das Bundestagsgutachten zum Rücktritt vom Autokauf. Doch wie lässt sich dies in der Praxis umsetzen. Fachanwälte helfen PKW-Besitzern, dieses knifflige Recht praktisch umzusetzen.

Was können die Diesel-Käufer von den Händlern und den Autobauern fordern? Viele Fragen rund um Schadensersatz, Rückrufe, Gewährleistungen und Garantie wurden sehr kontrovers in den Medien diskutiert. Viele betroffene Autobesitzer sind sich deshalb unsicher, ob und wie sich wehren können oder sie vielleicht nur abwarten können. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verleiht nun den Autokäufern Aufwind, die sich wehren wollen.

 

In dem juristischen Gutachten wird bestätigt, dass die vom EA 189-Problem betroffenen Fahrzeuge mangelhaft sind und den Käufern Gewährleistungsrechte zustehen. Wenn das Auto nach der Reparatur im Rahmen der Rückrufaktion mehr Sprit verbraucht als vorher oder es zu einer reduzierten Fahrleistung kommen, ist auch ein Rücktritt der Kunden vom Autokauf möglich. Das Gutachten des Bundestages kommt auch zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen die Autobauer selbst denkbar ist.

 

Doch so erfreulich das für den Bundestag erstellte Gutachten für die Seat-, Skoda-, Audi- und VW-Besitzer auch sein mag: Wie können die Fahrzeugkäufer konkret davon profitieren und von ihrem Kaufvertrag zurücktreten? Die praktische Umsetzung ist für die Fahrzeugkäufer alles andere als einfach. Denn es kommt auf viele juristische Feinheiten an. Der Rücktritt ist Teil eines komplexen Geflechts von Rechtsregeln und Voraussetzungen rund um die Gewährleistung wegen Sachmängeln. Auch der Schadensersatz für Autokäufer ist Teil der vielschichtigen Gesetzesregelungen.

 

Ob und wann bei dem einzelnen Autokauf alle Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Autokauf oder für Schadensersatz erfüllt sind, lässt sich nur nach einer juristischen Prüfung des Einzelfalls verlässlich feststellen. Fachanwälte können dann auch die passenden Forderungen gegenüber den Autoherstellern und den Händlern geltend machen. In etlichen Fällen kommt es wegen ablaufender Fristen für die Autokäufer auch auf ein Absichern ihrer Gewährleistungsrechte etc. an.


Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

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