Compliance Rechtsanwalt

Reise und Verbraucherschutz
08.11.2016959 Mal gelesen
In den letzten Jahren hat sich die Wahrnehmung des Bedrohungspotenzials für Unternehmen erheblich gewandelt: Wirtschaftsspionage, Diebstahl/Inventurdifferenzen machen nicht nur dem Management und dem ehrlichen Teil der Mitarbeiter zu schaffen.....

In den letzten Jahren hat sich die Wahrnehmung des Bedrohungspotenzials für Unternehmen erheblich gewandelt: Wirtschaftsspionage, Diebstahl/Inventurdifferenzen machen nicht nur dem Management und dem ehrlichen Teil der Mitarbeiter zu schaffen, da sie oftmals einen Großteil des Gewinns auffressen können. Sie reißen zudem ein Motivationsloch, wenn Diebstahl eher die Regel denn die Ausnahme ist. Dieses kann in Zusammenarbeit mit dem Hausdetektiv, einem Rechtsanwalt nicht wirklich vollständig und nur sehr mühsam gestopft werden.

 

Oftmals haben die aufmerksamen Mitarbeiter auch regelrecht Angst, wenn sie ein Fehlverhalten entdecken und sich an keinen Ombudsmann, keine Kanzlei oder auch Rechtsanwälte des Unternehmens wenden können. Sie befürchten - zu Unrecht - berufliche Konsequenzen, wenn sie das Management über Missstände wie Diebstahl oder zu teures Einkaufen von Waren oder Dienstleistungen informieren. Dagegen können Unternehmen aber etwas tun: Schärfen Sie das Bewusstsein für regelkonformes und gesetzestreues Handeln (auch Compliance genannt). Und stellen Sie jedem Mitarbeiter Möglichkeiten zur Verfügung bei voller Zusicherung der Folgenfreiheit für das Arbeitsverhältnis Missstände lösen zu lassen.

 

Ein externer, zuverlässiger Dritter kann mit dem Adlerblick von außen zur Behebung der Missstände beitragen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wiederherstellen. Denken Sie an folgende Fälle, in denen Kanzleien und deren Anwälte schon vielen betroffenen Unternehmen helfen konnten und die kriminell Handelnden schnell festgestellt werden konnten:

 

1.) Inventurdifferenzen - das Lager als Selbstbedienungsladen

Egal ob es sich um kleine Unternehmen oder die großen Konzerne handelt: Bei einem sehr kleinen Prozentsatz der Mitarbeiter ist die Trennung von Firmen- und Privatvermögen nicht angekommen. Sie nehmen sich das Privileg heraus, Halb- oder Fertigwaren einfach mit nach Hause zu nehmen. Dies können ganze Baugruppen an Ersatzteilen sein oder auch ein Mittagessen oder tägliche Lebensmittel sein! Wenn eine ganze Branche eine einstellige Umsatzrendite hat, dann kann dieses Verhalten sehr schnell existenzbedrohend sein.

 

Der Weg zum Management oder zum eigenen Vorgesetzten ist leider oft emotional zu schwer und oftmals ist dort Compliance auch nicht zu Hause. Deshalb kann es sich lohnen eine Vorgehensweise über Rechtsanwälte zu schaffen, die vom Unternehmen beauftragt werden. Der Rechtsanwalt hat eine berufsständische Verschwiegenheitspflicht, zudem sind die Kanzleien ein auch emotional neutralerer Boden. Die Anwälte können - vielleicht unterstützt durch einen Ombudsmann des Unternehmens - eine Filiale prüfen lassen oder auch mit Privatermittlern Beweise sichern helfen. Ihr Vorteil: Die Rechtsanwälte sind nicht Bestandteil des Unternehmens und haben einen neutralen Ausblick von außen. Anwälte widmen ihr Berufsleben zudem der Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz, haben deshalb einen geschärften Blick für Compliance.

 

2.) Wissenslücken über Gesetze schließen - Vorfahrt für Compliance

Eine durch das Management beauftragte Kanzlei kann auch präventiv wirken. Denken Sie an Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis auch emotional zu sehr durch die Einschaltung vom Ombudsmann belastet wird: Viele Auszubildende beklagen, dass Arbeitszeiten nicht korrekt abgerechnet werden würden oder dass das gesetzliche Bedienungsgeld in der Gastronomie falsch verteilt werden würde. Kanzleien können zusammen mit Wirtschaftsprüfern höflich und ohne Druck die Behauptungen nachrechnen und entkräften oder die Compliance (Gesetzeseinhaltung) durch Vorschläge zu neuen Arbeitsabläufen wiederherstellen. Der Rechtsanwalt und alle Beschäftigten der Kanzlei helfen dabei den Vorgang intern zu klären, womit auch wertvolle Zeit und Ressourcen gespart werden. Die Alternative zur Herstellung der Compliance ohne eine Kanzlei wäre die Information des Ausbildungsbeauftragten der Industrie- und Handelskammer, der dann als Ombudsmann fungiert. Dabei könnte aber das Renommee des Unternehmens gegenüber der Berufsvertretung leiden.

 

3.) Schulungen zur Erhöhung der Compliance

Die Kanzleien und Anwälte für Wirtschaftsrecht können zudem dabei unterstützen, dass die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht noch besser nachkommen. Denken Sie an Banken, Geldüberweisungsstellen und ähnliche Unternehmen: Rechtsanwälte können die Schulungen der Gegenmaßnahmen gegen die Geldwäsche vornehmen, die als Unterweisung der Mitarbeiter vorgeschrieben ist.

 

Zusammenfassend gesagt kann ein Rechtsanwalt ein guter, die Stabilität von Geschäftsmodellen erhöhender Begleiter sein. Rechtsanwälte schaffen zudem das Plus an Rechtssicherheit, wenn später einmal die organisatorische Kompetenz in Frage gestellt werden sollte. Mit Beauftragung sind Sie top vorbereitet!



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