Rechtswörterbuch

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Lebensmittel

 Normen 

LFGB

LMKV

LMEV

LMRStrBV

TLMV

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV

 Information 

1. Lebensmittelrecht

Gemäß § 3 LFGB entspricht der Lebensmittelbegriff des Gesetzes der Definition von Lebensmitteln nach der VO 178/2002. Nach Art. 2 VO 178/2002 sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigen Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem oder unverarbeiteten Zustand von Menschen aufgenommen werden.

Ziele des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches sind gemäß § 1 LFGB u.a.

  • der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände

  • der Schutz vor Täuschungen beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen

  • der Schutz der Tiere vor Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • die Förderung der tierischen Erzeugung durch qualitativ entsprechende Futtermittel

Inhalte des Gesetzes sind:

  • Allgemeine Vorschriften

  • Verkehr mit Lebensmitteln

  • Verkehr mit Futtermitteln

  • Verkehr mit kosmetischen Mitteln

  • Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

  • Überwachung

  • Monitoring

  • Verbringen in das In- und Ausland

  • Straf- und Bußgeldvorschriften

2. Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich des Lebensmittelhandels

Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht dürfen gemäß § 20 Abs. 4 S. 1 GWB ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen, solche Wettbewerber unmittelbar oder mittelbar unbillig zu behindern. Eine unbillige Behinderung liegt nach § 20 Abs. 4 S. 2 GWB insbesondere vor, wenn ein Unternehmen

  • Lebensmittel unter dem Einstandspreis anbietet

    oder

  • andere Waren oder gewerbliche Leistungen nicht nur gelegentlich unter Einstandspreis anbietet

    oder

  • von mit ihm im Wettbewerb stehenden kleinen oder mittleren Unternehmen für deren Lieferung einen höheren Preis fordert, als es selbst auf diesem Markt anbietet.

Eine unbillige Behinderung ist nicht gegeben, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt werden kann. Auch der vormals mögliche gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis wird damit untersagt. Die Weitergabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Einrichtungen wie z.B. die Tafel, bleibt von dem Verbot ausgenommen.

Eine Ausnahme besteht weiterhin für die Fälle, in denen nur durch den Verkauf unter dem Einstandspreis der Verderb bzw. die drohende Unverkäuflichkeit der Ware verhindert werden kann oder ein vergleichbar schwer wiegender Grund vorliegt.

 Siehe auch 

Land- und Forstwirtschaft

Tabakerzeugnisse (Werbeverbot)

Verbraucherinformation Lebensmittel

Jahn/Schäfer: Digital is(s)t besser? Lebensmittelhandel 2.0 und das Dilemma der richtigen Verbraucherinformation; Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht - ZLR 2011, 593

Klaus: Leitfaden zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln in der Rechtspraxis aller EU-Mitgliedstaaten; Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht - ZLR 2004, 569

Leible/Ortgies: Rechtsprechungsreport Lebensmittelrecht 2017; Wettbewerb in Recht und Praxis - WRP 2018, 387

Meyer: Das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 3320

Meyer: Entsorgung von Lebensmitteln sowie Küchen- und Speiseabfällen im Umbruch; AbfallR 2004, 127

Streinz: Ablauf und Konsequenzen der EU-Erweiterung für das Lebensmittelrecht; Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht - ZLR 2005, 161