Metro AG: Haben Aktionäre Aktien zu günstig verkauft?

06.11.201749 Mal gelesen
Sollte die Metro AG ab 22. Februar 2016 bis Ende März 2016 gegen Meldepflichten verstoßen haben, kommen für Aktionäre, die in diesem Zeitraum Aktien verkauft haben, Schadenersatzansprüche in Betracht.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bestätigt, dass sie gegen leitende Mitarbeiter und Verantwortliche der Metro AG wegen des Verdachts des Insiderhandels und der Marktmanipulation ermittelt. Nach Pressemeldungen bestehen Hinweise, dass das Unternehmen die Aufspaltungspläne der Metro Group Ende März 2016 verspätet offengelegt hat und Organe des Unternehmens bereits vor Bekanntgabe und in Kenntnis der anstehenden Aufspaltung im Februar 2016 Aktien erworben haben. Der Aktienkurs stieg infolge der Bekanntgabe Ende März 2016 um ca. zehn Prozent an.

Sollte es sich bewahrheiten, dass die den Aktienkurs beflügelnde Aufspaltung der Metro AG bereits im Februar hinreichend feststand, wäre die Bekanntgabe der Aufspaltung Ende März 2016 verspätet erfolgt. Aktionäre, die ihre Aktien im Februar 2016 bis Ende März 2016 verkauft haben, könnten sodann Schadenersatz geltend machen, da sie ihre Aktien sodann zu günstig verkauft hätten.

Am 30.03.2016 hatte die Metro AG den Kapitalmarkt per Ad-hoc-Mitteilung informiert, das Unternehmen in eine Lebensmittel- und Elektroniksparte aufzuspalten. Bereits am 22.02.2016 soll der Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen Steinemann mehr als eine Million Euro in Aktien der Metro AG investiert haben.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind börsennortierte Unternehmen verpflichtet, Unternehmensinformationen rechtzeitig per Ad-Hoc-Mitteilung zu veröffentlichen, soweit diese Einfluss auf den Aktienkurs haben können. Unterlässt ein Unternehmen schuldhaft eine solche Mitteilung, ist es verpflichtet, den betroffenen Aktionären Schadenersatz zu zahlen. Im Fall einer Unternehmensinformation, die sich positiv auf den Aktienkurs auswirkt, steht denjenigen Aktionären Schadenersatz zu, die ihre Aktien bei rechtzeitiger Veröffentlichung der Information eigentlich teurer verkauft hätten, als dies tatsächlich der Fall gewesen ist. Als relevanter Zeitraum für betroffene Transaktionen kommt nach derzeitigen Erkenntnissen der Zeitraum vom 23.02.2016 bis zum 29.03.2016 in Frage.

Die Metro AG hat die Vorwürfe bislang zurückgewiesen. Das Handelsblatt zitiert Aussagen der Metro AG, wonach Aufsichtsratsmitglieder im Februar und März 2016 in die Überlegungen der Aufspaltung einbezogen worden seien. Hingegen habe man nicht gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen.

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