Abmanung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Die Fantastischen Vier - "Für Dich immer noch Fanta Sie"

Internet, IT und Telekommunikation
08.10.2010340 Mal gelesen

Im Namen der Sony Music Entertainment GmbH, Tochter der mit 25% Marktanteil einer der größten Plattenfirmen der Welt, mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer das urheberrechtswidrige Verbreiten von geschützten Werken ab, darunter auch das Album

"Für Dich immer noch Fanta Sie"

der Stuttgarter HipHop- Band Die fantastischen Vier.

Gegenstand sind dabei vor allem Sachverhalte in denen den Abgemahnten vorgeworfen wird, den betreffenden Titel über sog. Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben, was gem. § 19a UrhG das ausschließliche Recht des Rechteinhabers ist.

Wird so gegen das Urheberrecht verstoßen, hat der Rechteinhaber einen Anspruch darauf, zukünftige Verstöße zu unterlassen, dies in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu versichern und evt. entstandene Schäden und Anwaltskosten ersetzt zu verlangen, §§ 97f. UrhG. Dabei ist, wie wir an anderer Stelle bereits ausführlich beschrieben haben zu beachten, dass nicht nur der Handelnde selbst vom Rechteinhaber in Anspruch genommen werden kann, sondern beim hinzutreten gewisser Umstände auch der Anschlussinhaber haften kann, etwa für das Verhalten von Kindern oder anderen Dritten , die (evt. unbemerkt) Zugang zum Anschluss oder Rechner des Abgemahnten hatten (sog. Störerhaftung).

Konkret verlangen die Münchener Anwälte die Abgabe einer von ihnen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 856, um die Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen.

Den Empfängern eines solchen Schreibens kann nur angeraten werden, auf keinen Fall den geltend gemachten Forderungen ungeprüft nachzukommen. Denn dem Vergleichsangebot liegt alleine die Tatsachenkenntnis und Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zu Grunde. Eine Prüfung durch einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Anwalts kann ergeben, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht oder nur teilweise aufrecht erhalten werden können.

Das gilt für den geforderten Vergleichsbetrag, der möglicherweise gesenkt werden kann, als auch für die Unterlassungserklärung, was umso wichtiger ist, als dass diese eine Laufzeit von 30 Jahren haben kann. Hier sollte auf jeden Fall vermieden werden unnötige Risiken einzugehen oder Anerkenntnisse abzugeben, die u.U, in vielen Jahren zu enormen Kosten führen können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommererhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

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