Die GEMA - Segen oder Plage?

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01.04.20101578 Mal gelesen
Was steckt eigentlich hinter der GEMA? Die GEMA steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist ein rechtsfähiger Verein, der als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte an Musikwerken für ihre Mitglieder verwirklicht.
 
Das Urheberrecht, insbesondere das Recht der Aufführung und Vervielfältigung obliegt dem Urheber eines Werkes und wird vom Gesetzgeber im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Seine Entstehung bedarf keines formellen Rechtsaktes, insbesondere nicht der Anmeldung bei der GEMA. Die Aufgabe der GEMA ist es, das Recht der Aufführung und Vervielfältigung zu schützen. Zu diesem Zweck wird ein Künstler Mitglied der GEMA und überträgt ihr durch einen Berechtigungsvertrag bestimmte Urheberrechte.
 
Im Jahr 2009 vertrat die GEMA ca. 58.000 Künstler. Der Hauptgrund für diese breite Beteiligung der Musikschaffenden ist die Tatsache, dass es für sie praktisch unmöglich ist, ihre Rechte gegenüber den Verwertern einzufordern, da sie die meisten nicht kenne. Die GEMA besitzt eine ausgeprägte Organisationsstruktur mit einem Vorstand, einem Aufsichtsrat, einer Mitgliederversammlung und für die Verwirklichung sehr wichtigen Außendienstmitarbeitern, welche Rechtsverletzungen aufspüren und ggf. Forderungen gegen die Urheberrechtsverletzer stellen. Zudem vergibt die GEMA Lizenzen an Interessenten zur legalen Nutzung von Musikwerken und schüttet entsprechend den Einnahmen an die Urheber Tantiemen aus. Zudem fördert sie kulturelle und soziale Projekte.
 
Trotz dieser positiven Aspekte der GEMA gibt es natürlich auch Kritik anzubringen. Die GEMA überschreitet teilweise ihre Kompetenzen, die Berechnung der Ausschüttung ist undurchsichtig und damit nicht nachvollziehbar, kleine Künstler können von ihr nicht wirklich gefördert werden.
 
Tatsächlich hat der BGH mit seinem Urteil vom 10.06.2009 festgestellt, dass die GEMA aufgrund der Berechtigungsverträge in der Fassung von 2002 und 2005 nicht berechtigt war, Nutzungsrechte von Musikwerken zu Werbezwecken zu vergeben. Trotzdem hat die GEMA genau dies getan. Damit wurde nachgewiesen, dass die GEMA ihre Kompetenzen in diesem Bereich überschritten hat.
 
Die Berechnung der Höhe der Ausschüttung im Aufführungs- und Senderecht wird durch verschiedene Kriterien bestimmt, insbesondere ist die Aufführungshäufigkeit, Sendedauer, Reichweite der Ausstrahlung von Bedeutung. Hinzu kommt die Bewertung des Musikwerkes durch die GEMA selbst mittels eines Punktebewertungssystems. Dabei werden Musikstücke unterschieden in "ernste" (E) und "unterhaltende" (U) Musik. Unter der E-Musik versteht man dabei kulturell bedeutende Werken und Leistungen. Wohingegen U-Musik hauptsächlich kommerziell ausgerichtet ist. Dabei sind keine Zuordnungen allein anhand der Musikrichtung möglich. Fraglich erscheint dabei, ob es Künstler gibt, die nicht kommerziell ausgerichtet sind, selbst, wenn sie Werke mit kultureller Bedeutung schaffen. Andererseits leuchtet es nicht ein, weshalb ein unterhaltsames, kommerziell ausgerichtetes Werk keine kulturelle Bedeutung beinhalten könne. Sofern jedoch beide Kriterien in einem Werk enthalten sind, stellt sich die Frage, welches gewichtiger ist und woran dies entschieden wird.
 
Daher verwundert es nicht, dass gerade diese Zuordnung in der Praxis große Probleme bereitet und zu Unstimmigkeiten unter den Mitgliedern der GEMA führt.
 
Da sich die Berechnung der GEMA-Gebühren für einen Veranstalter eines Konzertes nicht an den verkauften Karten, sondern an der Größe des Veranstaltungsortes und des Kaufpreises einer Karte orientieren, ist der Bekanntheitsgrad für den Veranstalter sehr wichtig. Dies führt dazu, dass kleinere Bands oder Einzelkünstler trotz wohlwollenden Veranstaltern nicht engagiert werden, da die Veranstalter im schlimmsten Fall GEMA-Gebühren zahlen muss, obwohl kaum Karten verkauft worden. Dies stellt ein zusätzliches Hindernis für junge, unbekannte Künstler dar, um bekannt zu werden.
 
Ist die GEMA daher als "Plage" anzusehen? Wohl nein, da sie das einzig praktikable Mittel für Textdichter, Komponisten und Verleger ist, um ihre Rechte einzufordern. Anderenfalls müssten diese bei Urheberrechtsverletzungen bei jedem Verletzer ihre Rechte geltend machen. Dies würde einer Herkulesaufgabe gleichkommen. Zudem hätten die Künstler keine Zeit, um neue Lieder zu dichten, zu komponieren oder zu verlegen.
 
Es wäre aber wünschenswert, wenn die GEMA flexibler auf individuelle Fälle reagieren würde. Wenn z. B. jemand ein Fitness-Studio eröffnet, in dem vor verschiedenen Geräten Fernseher aufgehängt sind bzw. Musik ? natürlich öffentlich ? läuft, ist das GEMA-pflichtig. Die Beträge, die hier verlangt werden, sind aber für einen solchen Existenzgründer eine zusätzliche enorme Belastung. Hier ist die GEMA leider sehr unflexibel und auch nicht bereit, auf die individuelle Situation einzugehen.
 
Wer Probleme mit der GEMA oder auch GEZ hat, kann sich gerne an uns wenden.