Rechtswörterbuch

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Aufsichtsrat

 Normen 

§ 30 AktG

§ 111 AktG

§ 52 GmbHG

§ 7 MitbestG

§ 5 MitbestG

 Information 

1. Allgemein

Kontrollorgan zur Überwachung der Geschäftsführung.

Die Einrichtung eines Aufsichtsrats ist bei folgenden juristischen Personen des Privatrechts gesetzlich vorgeschrieben:

Daneben kann auch eine Holding als Konzernobergesellschaft i.S.v. § 5 MitbestG anzusehen sein (OLG Düsseldorf 04.06.2018 - I-26 W 12/17).

2. Aktiengesellschaft

Rechtsgrundlagen der Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sind:

  • Das Aktiengesetz: Grundsätzlich besteht der Aufsichtsrat gemäß § 95 AktG aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann im Einzelnen eine höhere Mitgliederzahl bestimmen. Sie muss jedoch durch drei teilbar sein. Insgesamt ist die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Höhe des Grundkapitals begrenzt.

  • Das Mitbestimmungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz

Aufgaben des Aufsichtsrats sind u.a.:

3. GmbH

Die Einrichtung eines Aufsichtsrats ist gemäß § 76 BetrVG erst bei einer GmbH ab 500 Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben.

Daneben kann fakultativ ein Aufsichtsrat gebildet werden. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine anderslautende Regelung, sind gemäß § 52 GmbHG die den Aufsichtsrat betreffenden Vorschriften des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden.

 Siehe auch 

Aktiengesellschaft - Aufsichtsrat

Bilanz

Corporate Governance Kodex

Gaul/Otto: Auswirkungen des TransPuG auf das Verhältnis zwischen GmbH-Geschäftsführung und Aufsichtsrat; GmbH-Rundschau - GmbHR 2003, 6

Keiluweit: Unterschiede zwischen obligatorischen und fakultativen Aufsichtsgremien - ein Vergleich zwischen Aktiengesellschaft und GmbH; Betriebs-Berater - BB 2011, 1795

Müller/Sajnovits: Verschiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern als Schranken der Wissenszurechnung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2016, 2540

Lambrich/Reinhard: Schwellenwerte bei der Unternehmensmitbestimmung - Wann beginnt die Mitbestimmung?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2014, 2229

Lenz: "Hertie 4.0" - Digitale Kompetenzlücken in der modernen Arbeitswelt als Haftungsrisiko von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat; Betriebs-Berater - BB 2018, 2548

Pahlke: Risikomanagement nach KonTraG - Überwachungspflichten und Haftungsrisiken für den Aufsichtsrat, NJW 2002, 1680

Pfizer/Orth/Wader: Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat im Sinn des deutschen Corporate Governance Kodex; Der Betrieb - DB 2002, 753

Vogelbusch: Der Aufsichtsrat in gemeinnützigen Unternehmen; Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht - NZG 2018, 1161