Zahlungsaufforderungen von outlets.de

Internet, IT und Telekommunikation
09.03.20104582 Mal gelesen
Zahlungsaufforderungen von outlets.de sollten nicht bezahlt werden, weil keine Verträge zustandegekommen sind

In den letzten Wochen mehren sich auch bei uns die Hinweise von Mandanten darauf, daß sie über die Internet-Seite outlets.de in eine Abo-Falle hineingetappt sind.

"Outlets und Fabrikverkauf - Bis zu 80 % sparen" heißt es auf der Webseite, wo sich auch die Stichworte  Restposten, Lagerverkauf, Fabrikverkauf usw., finden, Begriffe eben, nach denen viele suchen, die ein Schnäppchen machen wollen.

Der Nutzer muß sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH eine der üblichen Tricks dieser Abo-Fallen.

Dabei wird die Behauptung aufgestellt, der Nutzer habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt dies insgesamt 192 Euro. 

Dieser Betrag sollte auf keinen Fall gezahlt werden, denn unserer Auffassung nach sind überhaupt keine Verträge zustandegekommen.

Hinweise auf die Kosten finden sich nämlich an unscheinbarer Stelle in den AGB's, diese müßten aber deutlich hervorgehoben sein, was nicht der Fall ist.

Betroffene sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, und wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte durchaus über eine negative Feststellungklage nachdenken, damit den Betreibern dieser Seite Einhalt geboten werden kann.