Blick in die Zukunft – Was bringt das Jahr 2010 für Online Shops, den E-Commerce und den Abmahnsektor?

Internet, IT und Telekommunikation
31.12.20092015 Mal gelesen
Abmahnungen, benachteiligte Online Shops auf der einen Seite - benachteiligte Verbraucher auf der anderen Seite. Die Misstände im medienrechtlichen Bereich sind vielfältig was mitunter darauf zurückzuführen ist, dass der Gesetzgeber der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Allerdings gibt es Problemfelder, die bereits vor langer Zeit erkannt und angegangen wurden. Man darf auf die Folegn der juritischen Neuerungen und die Entwicklungen im Medienrecht gespannt sein.
 
Teilnehmer des elektronischen Geschäftsverkehrs müssen sich bereits heute Gedanken über die juristische Zukunft im Medienbereich machen, wollen sie nicht Opfer dubioser Abmahnkanzleien werden, die auch im Jahr 2010 nur darauf warten werden, Nichtigkeiten kostenpflichtig abzumahnen.
 
Der Gesetzgeber scheint dies teilweise erkannt zu haben und hat für das Jahr 2010 einige Änderungen herbeigeführt, die den fragwürdigen und berufsethisch verwerflichen Abmahnwahn der bekannten Abmahnkanzleien eindämmen sollen.
 
Wie bereits in einem früheren Artikel beschrieben gilt ab 11.06.2010 eine neue gesetzliche Widerrufsbelehrung, die vor deutschen Gerichten standhält. Verwender dieser Widerrufsbelehrung können daher nicht mehr wegen Verwendung einer rechtswidrigen Widerrufsbelehrung kostenpflichtig abgemahnt werden. Diese Regelung ist mehr als überfällig, da die Abmahnungen in diesem Sektor Überhand nahmen und zum größten Teil konstruiert waren. Das einzig Positive an dieser Ausartung der Gesetzesanwendung ist das moralische Outing der Abmahnkanzleien selbst.
Die neue Widerrufsbelehrung sieht vor, dass u.a. eBay Verkäufer leichter Wertersatz von ihren Käufern verlangen können, sofern diese die Waren abgenutzt haben. Zudem sieht das Gesetz künftig vor, dass dem Verbraucher nur noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt werden muss.
 
Fraglich ist allein, ob diese Regelung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, da dieses den Verbraucher stets in hohem Maße zu schützen versucht.
 
Auch im sensiblen Datenschutzsektor wird es zu einschneidenden Neuerungen kommen, da erkannt wurde, dass es ein Leben mit Rechten neben der universalen Terrorabwehr gibt. Es kommt daher zu Änderungen im bundesweit geltenden Datenschutzgesetz.
 
Hinsichtlich der Massenabmahnungen im Filesharing Bereich wäre es wünschenswert, wenn mehr Verfahren vor Gericht entschieden würden, da nur auf diese Weise eine Aufklärung der zwielichtigen Hintergründe erfolgen und eine gewisse Rechtssicherheit erreicht werden kann.
 
Bereits im letzten Jahr konnten einige Prozesse gewonnen werden, was für die Zukunft hoffen lässt.
 
Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
 
 
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