Wer bisher eine europäische Marke angemeldet hat, musste bis dato mit der Anmeldung eine Anmeldegebühr in Höhe von 750 EUR an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zahlen. War die Prüfung der Anmeldung dort abgeschlossen, wurde die sog. "Eintragungsgebühr" in Höhe von 850 EUR fällig.
Ab dem 01.05.2009 fällt nunmehr die Einztragungsgebühr komplett weg. Stattdessen wird die Anmeldegebühr leicht erhöht. Sie beträgt ab jetzt 1050 EUR bei Einreichung einer Anmeldung in Papierform sowie 900 EUR bei der Online-Markenanmeldung. Neben den Kosten des Harmonisierungsamtes entstehen noch weitere Rechtsanwalts- und Recherchekosten, sofern die entsprechenden Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch dringend zu empfehlen, um anhand einer vor der jeweiligen Markenanmeldung vorgenommenen Ähnlichkeitsrecherche oder einem Kollisionscheck, sicher zu sein, keine vorrangigen Rechte Dritter zu verletzen.Die Kanzlei Rose & Partner bietet hierfür transparente Pauschalangebote.
Durch den Wegfall der Eintragungsgebühr und die Senkung der Anmeldekosten für Gemeinschaftsmarken sollen den Anmeldern Entlastungen von insgesamt 60 Mio. EUR bescheren und insbesondere kleineren Unternehmen ermöglichen, ihren Firmennamen oder ihr Logo als Marke anzumelden. Zudem soll das Eintragungsverfahren insgesamt beschleunigt werden, da auch der Verwaltungsaufwand bei HABM in Alicante wesentlich erleichtert wird.
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ROSE & PARTNER LLP. - Rechtsanwälte . Steuerberater
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