eBay - Recht - Störerhaftung eBay: Haftung des Inhabers eines eBay Mitgliedskontos für von Dritten begangene Rechtsverletzungen (Fall Cartier)?

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.20091122 Mal gelesen

Der BGH (Urt.v. 11. März 2009, Az. I ZR 114/06) hatte in dieser Frage zu entscheiden und bestätigte eine Haftung des eBay Kontoinhabers, wenn dieser nicht hinreichende Sicherungsmaßnahmen treffe, um den Zugriff Dritter auf sein Konto zu verhindern.

In dem zugrundeliegenden Fall bot die Ehefrau eines eBay Mitgliedskontoinhabers unter dessen Account ein Halsband mit der Aufschrift "Halsband, Art Cartier" an. Hiergegen klagte die Firma Cartier wegen Verletzung ihrer Marke, wegen Urheberrechtsverletzung sowie wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus nahm sie den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.

Der Beklagte gab an, dass seine Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Gegenstände benutzt habe. Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht Frankfurt wiesen daher die Klage ab. Der Beklagte habe keine Kenntnis von der Auktion gehabt und sei für etwaige Rechtsverletzungen nicht verantwortlich.

Dies sah der BGH anders. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer; er könne jedoch als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes haften, wenn er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte.

Der BGH verwies den Fall an das OLG Frankfurt zurück.



Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 55/2009 vom 11.03.2009


Datum: 18.03.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Medienrecht, Markenrecht, Urheberrecht
Mehr über: Schutzrechtsverletzung, Markenverletzung, Störerhaftung

Zum BGH Urteil, I ZR 114/06

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