Glücksspielstaatsvertrag trifft ab 01.01.2009 in kraft

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009949 Mal gelesen

Mit Anfang des neuen Jahres greifen der Glücksspielstaatsvertrag und damit das Verbot der Vermittlung staatlicher Lotterien im Internet sowie deren Werbeverbot.
Der Glücksspielstaatsvertrag, der 2007 von sämtlichen Bundesländern ratifiziert wurde, soll vorrangig "zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht" dienen, doch zugleich dient er der Sicherstellung der Monopolposition staatlicher Lotterien, welches u.a. von der EU-Kommission scharf kritisiert wird. Der Glücksspielstaatsvertrag bleibt daher umstritten.

Datum: 07.01.2009
Autor: Röttger
Rubrik: Sonstiges
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