Fake Mail vom Chef – Vorsicht Abzocke bei Firmen

Fake Mail vom Chef – Vorsicht Abzocke bei Firmen
20.05.2016320 Mal gelesen
Mitarbeiter die in einer „vertraulichen“ E-Mail vom Chef zu der Überweisung von Geld oder zur Preisgabe von Firmen Daten aufgefordert werden, sollten misstrauisch werden. Denn diese Nachricht stammt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vom Vorgesetzen, sondern von dreisten Online Betrügern.

Abzocke: Mitarbeiter sollte über 300.000 Euro überweisen

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen werden schnell das Opfer von Kriminellen. In einem aktuellen Fall öffnete ein Arbeitnehmer eine E-Mail, die angeblich von seinem Chef stammte. In dieser wurde er - als Leiter des Rechnungswesens - zur Überweisung von über 300.000 Euro aufgefordert. Bei der angegebenen Kontoverbindung sollte es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei in Luxemburg handelt. Doch der Empfänger wurde misstrauisch, weil der Vorgesetzte in Urlaub war und sich in der angegebene E-Mail-Adresse ein Zahlendreher befand. Laut Pressemeldung der Polizei Friedberg stoppte er den Überweisungsvorgang "in letzter Minute".

"Chef" fordert in E-Mail Geheimhaltung

Darüber hinaus soll kürzlich der Mitarbeiter eines weiteren Unternehmens eine Nachricht empfangen habe, in der er mit seinem Vornamen angesprochen wurde. Diese stammte angeblich vom Geschäftsführer. In dieser wurde unter anderem behauptet, dass es ein geheimes Dossier und einen angeblichen "Geheimhaltungsvertrag" geben würde. Er sollte daher mit keinem über den Inhalt sprechen, auch nicht mit seinem Chef. Die Kommunikation solle ausschließlich per E-Mail erfolgen. Der Arbeitnehmer fiel laut Polizei Friedberg nicht darauf hinein und setzte sich sofort mit der Geschäftsführung und der Polizei in Verbindung.

Fazit für Firmen:

Mitarbeiter von Firmen sollten spätestens dann stutzig werden, wenn sie in einer E-Mail zu finanziellen Transaktionen unter Angabe einer Kontoverbindung oder zur Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen per E-Mail aufgefordert werden. Dies gilt erst Recht dann, wenn darin die persönliche Nachfrage beim Chef oder bei der Geschäftsführung unter Hinweis auf angeblich erforderliche Geheimhaltung untersagt wird. Hier sollte sich immer vergewissert werden - und zwar persönlich und niemals in Form einer Antwort auf eine solche E-Mail. Das gilt übrigens auch dann, wenn die angebliche Nachricht vom Chef einen echten Eindruck macht (inklusive korrekter Angabe der E-Mail-Adresse). Betrüger können übers Internet häufig schnell herausfinden, wer der zuständige Ansprechpartner ist und wie der zuständige Vorgesetzte heißt.

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