Abzocke und Abofalle im Internet

Internet, IT und Telekommunikation
13.12.20081054 Mal gelesen

Besonders in den letzen Monaten werden Verbraucher zunehmend in sogenannte Abofallen gelockt. Dabei gibt es verschiedene typische Sachverhalte:

  • E-Mail mit Gewinnspielbenachrichtigung

Der Verbraucher bekommt, oftmals unverlangt, eine E-Mail zugeschickt, in der für ein Gewinnspiel geworben wird. Der Hauptpreis ist mittels großer farbiger Bilder ausgelobt und es existiert ein Link, auf den man klicken soll, wenn man an dem "kostenlosen" Gewinnspiel teilnehmen möchte. Wenn der Verbraucher nun auf diesen Link klickt, wird er auf eine Internetseite geführt. Dort muss der Verbraucher ggf. seinen Namen und seine Adresse eingeben. Dies erfolgt in erster Linie mit der Begründung, dass im Gewinnfalle der Hauptpreis zugeschickt werden kann. Nach 15 Tagen kommt eine weitere E-Mail mit dem Inhalt, dass man nun ein 12 oder 24-monatiges Gewinnspielabo abgeschlossen hätte und der Mitgliedspreis wird im Voraus fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass man 14 Tage lang den Zugang hätte testen können aber kein Widerruf eingegangen sei. Daher sei der Verbraucher verpflichtet zu zahlen.

  • Kostenloser Download

Der Verbraucher sucht im Internet mittels einer Suchmaschine nach einem kostenfreien Programm. In der Ergebnisliste klickt er auf einen Link und landet auf einer Seite, bei der das gesuchte Programm geladen werden könne. Vorher wird noch Name, Adresse und E-Mail-Adresse abgefragt. Dann wird man zum Download weitergeleitet. In vielen Fällen berichten Verbraucher, dass der Download abgebrochen sei oder zwar eine Datei geladen wurde, diese aber virenverseucht war. Sofort oder nach einer gewissen Zeit kommt eine E-Mail mit dem Hinweis, man sei jetzt Mitglied und müsse für die nächsten 12 oder 24 Monate den Beitrag im Voraus zahlen.

  • Gedichte, Hausaufgaben, Liedertexte, Ahnenforschung etc.

Der Verbraucher surft auf eine Seite, die ihm scheinbar kostenfreie Dienstleistungen verspricht. Es handelt sich oftmals um gerade auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene Angebote wie Hausaufgabenhilfe, Tierinfos, Gedichte etc. Der Verbraucher muss, um die Inhalte abrufen zu können, Namen, Adresse und E-Mail-Adresse angeben. Sofort danach oder nach einer gewissen Zeit kommt eine E-Mail mit dem Hinweis, man sei jetzt Mitglied und müsse für die nächsten 12 oder 24 Monate den Beitrag im Voraus zahlen.

Ist das Betrug?

Grundsätzlich muss man anerkennen, dass über das Internet rechtsgültige Verträge geschlossen werden können. Sind die Angebote auf Verbraucher ausgerichtet, müssen jedoch zahlreiche Informationspflichten beachten werden. Außerdem müssen sämtliche auf den Verbraucher zukommenden Preise und Preisbestandteile transparent, klar und verständlich und natürlich gut sichtbar ausgewiesen werden. In den oben genannten Beispielen sind die Preisinformationen häufig klein und unscheinbar am Ende der Seite versteckt oder tauchen irgendwo in den AGB auf. Dieses Verstecken des Preises ist unzulässig, so die Rechtsprechung. Im Übrigen kann der Verbraucher in vielen Fällen erwarten, dass die Leistung kostenlos sein, sofern diese Art der Leistung typischerweise im Internet kostenlos verfügbar sei. Wenn der Preis jedoch gut sichtbar auf der Internetseite vor Absendung der persönlichen Daten angezeigt wird, kann ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sein. Jetzt muss rechtlich genau geprüft werden, ob dem Verbraucher noch ein Widerrufsrecht zur Verfügung steht.

Widerruf - Kündigung - Anfechtung?

Verbrauchern steht im Fernabsatz ein Widerrufsrecht von 2 Wochen zu. Wenn Sie den Verdacht haben, ein Abo abgeschlossen zu haben und dies nicht wollen, erklären Sie gegenüber dem Anbieter den Widerruf.

Eine ordentliche Kündigung ist bei einem Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen. Das kennt jeder Verbraucher von seinem Handyvertrag. Auf jeden Fall besteht aber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt.

Eine Anfechtung kann man erklären, wenn man über den Vertragsschluss getäuscht wurde. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt. 

Inkasso - Drohung mit Rechtsanwalt!

In vielen Fällen versuchen die Dienstleistungsanbieter ihre Forderung mit Mahnungen durchzusetzen. Nach einer gewissen Zeit wird die Forderung ggf. an ein Inkassobüro abgegeben. Wenn dem Verbraucher dann eine Zahlungsaufforderung geschickt wird, ist die Forderung meist schon viel höher, da das Inkassobüro seine Gebühren hinzugerechnet hat. 

Was tun? - Lösungsmöglichkeiten

Spätesten wenn Post vom Gericht kommt - ein Mahnbescheid oder eine Klage - muss schnell reagiert werden. Es ist ein Anwalt zu beauftragen und die Angelegenheit zu prüfen. Vorher kann auch schon ein Anwalt eingeschaltet werden. Er weist im Rahmen der außergerichtlichen Interessenvertretung die Forderung zurück. Vorteile für den Verbraucher:

  • Er bekommt keine Mahnungen und Drohbriefe mehr. 
  • Er bekommt keine belästigenden Telefonanrufe vom Inkasso mehr.
  • Die angebliche Forderung wird rechtlich geprüft. Wenn sie berechtigt ist, sollte gezahlt werden.
  • In vielen Fällen wird vom Dienstleistungsanbieter bestätigt, dass die Forderung storniert wurde. Dann hat der Verbraucher Rechtssicherheit, dass in dieser Angelegenheit nichts mehr auf ihn zukommt.
  • In vielen Fällen stellt der Dienstleistungsanbieter seine Zahlungsaufforderungen ein und der Verbraucher "hat Ruhe".

Kontaktieren Sie Ihren auf das Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt.