Firma Friedrich Müller aus Österreich versendet Gewinnzusagen in Deutschland - Nextnet rechnet die 0900er Gespräche ab, Intrum Justitia betreibt das Forderungs-Inkasso

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.20091356 Mal gelesen

Die  Firma Friedrich Müller mit Sitz in Wien ist in Österreich mit vermeintlichen Gewinnzusagen bekannt geworden. Nachdem Müller in Österreich gerichtliche Schlappen einstecken musste, scheint Deutschland nun von dem Versand von Gewinnmitteilungen betroffen.

Das Unternehmen Friedrich Müller versendet dabei massenhaft Gewinnmitteilungen, auf die man sich telefonisch unter einer kostenpflichtigen 0900er melden soll, um seinen Gewinn einzufordern. Zusätzlich zu den postalisch versandten Gewinnmitteilungen erfolgen noch weitere, telefonische Benachrichtigungen. Bei Anrufen dieser 0900er Nummer, bekam man bloß eine automatisierte Stimme vom Band zu hören. Die Kosten des Anrufs wurden sodann später in Zusammenarbeit mit dem Abrechnungsdienstleister NEXTNET aus Berlin eingefordert, und bei Nichtbezahlung ein Inkassobüro (z.B. Intrum-Justitia) eingeschaltet.

In Österreich hat die Firma Friedrich Müller bereits mehrere Verfahren verloren. In Deutschland bestätigte das Verwaltungsgericht Köln in drei Verfahren (1 L 911/08, 1 L 172/08, 1 L 852/08) die Abschaltung von 51 0900er-Rufnummern sowie das Rechnungslegungs- und Inkassoverbot, welches von der Bundesnetzagentur im Februar und Mai diesen Jahres gegenüber der Firma Friedrich Müller verhängt wurden.

Diese Maßnahmen hielten die Firma jedoch nicht auf, mit ihren Aktivitäten weiter zu machen. Neuerdings verschickt sie Päckchen, die man angeblich per Telefon bestellt haben soll oder ganz aktuell werden im Namen ihrer Rechtsabteilung Gewinnmitteilungen versandt, die man nicht wie vorher üblich per Telefon einfordert, sondern per beiliegendem Überweisungsschein, der innerhalb von zwei Tagen in Höhe von 50 Euro für die Aufwandsgebühren überwiesen werden soll.

Betroffene sollten keinesfalls die Telefonrechungen oder sonstige Aufwandsgebühren zahlen, da fraglich erscheint, ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist.


Datum: 01.12.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Wettbewerbsrecht 
mehr über: Gewinnmitteilung, 0900er Nummer, Telefonrechnung

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