Datenschutz mit Löchern

Datenschutz mit Löchern
12.02.2016567 Mal gelesen
Europäische Kommission stellt EU-US-Privacy-Shield vor.

Düsseldorf - Nachdem die Europäische Kommission den lang erwarteten Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens Anfang Februar vorstellte, hagelte es Beschwerden in der deutschen Medienlandschaft, die einen gerichtlichen Rechtsschutz europäischer Daten durch das neue Abkommen in Frage stellten. Die Folgen: Erste Klagen gegen das Datenschutzschild wurden angekündigt. Deutsche Unternehmer fühlen sich verunsichert, wie sie Datentransfers in die USA handhaben sollen.

Gegenüber dem alten Abkommen, indem sich US-Unternehmen in einer Art Selbstverpflichtung zu europäischen Datenschutzstandards bekannten - dies aber quasi nicht kontrolliert wurde - und US-Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit uneingeschränkt auch auf europäische Daten in den USA zurückgreifen konnten, stellt das neue Datenschutzschild leichte Verbesserungen dar. Nun tritt das US-Handelsministerium als Kontrolleur über amerikanische Unternehmer auf und soll prüfen, ob US-Firmen sich an ihre Verpflichtung gegenüber EU-Daten halten.

US-Behörden dürfen "aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen" europäische Daten durchleuchten. Eine jährlich stattfindende gemeinsame Überprüfung, soll die Maßnahmen der US-Behörden überwachen. Für EU-Bürger wird eine Ombudsstelle eingerichtet, die Beschwerden bei Verdacht auf Verstöße gegen das Abkommen schlichten wird.

Datenschützer sehen beim weiterhin erlaubten Zugriff auf europäische Daten für die nationale Sicherheit eine große Lücke. Zwar soll das Abkommen eine wahllose Massenüberwachung verhindern, jedoch fehlt spätestens seit den Enthüllungen Edward Snowdens das Vertrauen in den US-amerikanischen Staatsapparat, dass er tatsächlich maßvoll dabei vorgeht. Die Praxis muss zeigen, inwieweit das Abkommen den europäischen Datenschutzstandards gerecht werden kann.

Was bedeutet dies für europäische Unternehmer, die Kundendaten in die USA transferieren?

Zunächst können sie sich auf das Abkommen berufen, falls Beschwerden einzelner Personen eintreffen. "Um europäische Standards im Datenschutz zu gewähren, reicht der Safe-Harbor-Nachfolger leider nicht aus", weiß Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum reiter & collegen, "Wer sorgsam mit Kundendaten verfahren möchte, sollte seine Datentransfers in die USA überprüfen und bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen mit den amerikanischen Partnern treffen." Zwar sind transatlantische Datenströme in unserer Zeit übliche Praxis, teilweise können sie aber z. B. durch den Wechsel auf einen deutschen Clouddienst-Anbieter vermieden werden. Im Einzelfall sollte der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts herangezogen werden. Die Kanzlei baum reiter & collegen als spezialisierte Datenschutz-Kanzlei steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

 

Prof. Dr. Julius Reiter
Kanzlei baum reiter & collegen
Benrather Schlossallee 101
40597 Düsseldorf

Tel.: 02 11/836 805-70
Fax: 02 11/836 805-78

Email: kanzlei@baum-reiter.de 

www.baum-reiter.de

 

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete sowie bundesweit führende Kanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Datenschutzes und der Compliance. Die Sozietät rund um den ehemaligen Bundesinnenminister Baum vertritt Unternehmer bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien. Als Kooperationspartner konnte dafür die DATATREE AG gewonnen werden. In den Medien ist die Kanzlei bekannt durch erfolgreiche Verfassungsbeschwerden (Vorratsdatenspeicherung), der Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen bei Großkatastrophen (Loveparade) sowie der Durchsetzung von Verbraucherrechten (Kreditwiderruf). Prof. Dr. Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf und lehrt als Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule.