Bundesregierung will erweiterten Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung durchsetzen

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009631 Mal gelesen

Um Verbraucher künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/10734) einige Änderungen besonders in den Bereichen Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie Wett-, Lotterie- und Telekommunikationsdienstleistungen vor.

So soll u.a. die Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen verboten werden, damit bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Identifizierung des Anrufers als Beweismittel angeführt werden kann. Werbetelefonate sind nämlich rechtswidrig, wenn sie ohne Einwilligung des Verbrauchers erfolgen. Dies gilt als unlauterer Wettbewerb.

Zudem soll den Verbrauchern bei allen telefonischen Verträgen über Dienstleistungen ein Rücktrittsrecht zugestanden werden, sofern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt sei. Damit soll die Praxis von "untergeschobenen" Verträgen aufgrund unerlaubter Telefonwerbung unterbunden werden.

Als Bußgeldhöhe für unerlaubte Telefonwerbung sind bis zu 50.000 Euro vorgesehen.


(hib-Meldung vom 10.11.2008, 307/2008)


Datum: 12.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Telekommunikationsrecht
mehr über: Widerruf, unerlaubte Telefonwerbung, Widerrufsbelehrung

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