Internettrolle, die den guten Ruf zerstören – Tipps und Tricks eines Workshops in den Räumen von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

Internettrolle, die den guten Ruf zerstören – Tipps und Tricks eines Workshops in den Räumen von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
04.08.2015497 Mal gelesen
Die Internettrolle und Black SEO-Aktivisten schlagen zu! Dieses Thema war Diskussionsgrundlage des Arbeitskreises „Internetrecht bei Rufschädigung“ in den Berliner Räumen von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Thema: Was tun bei Maßnahmen - Black SEO und Internettrolle?

Hintergrund ist, dass durch negative Internetmaßnahmen der Ruf eines Unternehmens oder einer Privatperson im Internet schnell und nachhaltig zerstört werden kann. Anwesend waren Rechtsanwälte, IT-Spezialisten und Marketingexperten. Es schloss sich eine lebhafte Diskussion an.

Dr. Schulte nimmt in seinem Einführungsbeitrag wie folgt zum Thema Reputationsstörung Stellung:

Die eigene Internetreputation oder die des Unternehmens kann in Deutschland relativ leicht geschützt werden, wenn die Person oder Firma, die die Störungsmaßnahmen veranlasst, namentlich bekannt und greifbar ist. Es gilt der Übertragungsgrundsatz des Internetrechts. Das bedeutet, dass die Rechtsgrundsätze des Strafrechts, des bürgerlichen Rechts und des Presserechts im Speziellen auf das Internet übertragen werden können. Verleumder, Lügner, Betrüger etc. können so mittels einstweiliger Verfügungen und dem Strafrecht (insbesondere dem Beleidigungs- und Verleumdungsparagrafen entsprechend) in ihre Schranken gewiesen werden. Das dauert und kostet, funktioniert aber.

Was wenn Black SEO und Internettrolle ihr Unwesen treiben? Schwierigere Fragen stellen sich, wenn die Störungsmaßnahmen von Unbekannten veranlasst werden, bzw. von Firmen oder Personen außerhalb des deutschen Rechtsrahmens.

Hier ist sozusagen die technische Entwicklung von der Rechtsordnung überholt worden. Helfen kann dann nur ein Mix aus Technik, Marketing und Juristerei. Auch die Suchmaschinenhaftung ist in Betracht zu ziehen. Hierbei gilt es zu Handeln und rechtlich besteht der Anspruch, dass eine Suchmaschine die falsche oder negative bzw. beleidigende Inhalte mit verbreitet, angesprochen werden muss. Man muss sozusagen außergerichtlich die Möglichkeit einräumen, eine solche Falschinformation zu löschen.

Wenn die Suchmaschine dann nicht handelt?

Dann ist nach der Rechtsprechung des LG Hamburg, des LG Köln sowie des OLG München eine Klage bzw. eine einstweilige Verfügung gegen die Suchmaschine möglich.

Nachteil: Das Verfahren ist schwerfällig. Zudem ist der Geschädigte in der Verpflichtung, Lügen und falsche Behauptungen der Gegenseite im Internet auszuräumen und zu beweisen. Im Rahmen der Diskussion wurden verschiedene Vorschläge deutlich, u.a. Änderungen im Bereich der Telemedien, strengere Anwendung von Strafrechtsvorschriften, den Versuch der Bundesrepublik, über die UNO oder aber die Europäische Union (EU) die Rechtslage zu verändern. Einigkeit herrschte, dass Internettrolle oder Black SEO-Spezialisten ein gefährliches Potential entwickeln, genauso wie undemokratische Maßnahmen durch bezahlte politische Einflussnahme etc. in der Politik.

Welche Tipps und Tricks gibt es nun für Betroffene?

1. Beweise sichern

Die Beweise sichert man durch Internetausdrucke und vernünftige Vermerke über das Geschehene im Internet. Die Papierform ist zu bevorzugen, so Dr. Thomas Schulte, um die Schriftstücke auch Gerichten vorzulegen. Ein Verweis auf einen Internet-Link ersetzt nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) oder der Strafprozessordnung (StPO) einen vernünftigen Beweis.

2. Nicht nur juristisch, sondern auch technisch und marketingmäßig denken

Im Rahmen einer Herausforderung durch Internettrolle oder Black SEO ist die Zusammenarbeit eines Kompetenzteams von ausschlaggebender Bedeutung.

Juristen mögen Experten für Rechtsfragen sein, aber nicht für technische Fragen und Herausforderungen. Diese müssen ggf. durch sachverständige Äußerungen, die von diesen Experten kommen, den Juristen bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften erläutert und verdeutlicht werden. Zudem ist auch an technische Gegenmaßnahmen zu denken. Den Technikern einschärfen: Auch sie unterliegen der Dokumentationspflicht und haben die Beweise vernünftig zu sichern.

3. Rechtslage beachten:

Die Rechtslage verändert sich ständig; es ergehen sowohl neue Urteile im Rahmen von Google, dem Monopolisten für Suchmaschinen, als auch im Rahmen des Persönlichkeitsrechts.

Eine genaue Kenntnis des Rechts ist unbedingt erforderlich, um erfolgreich agieren zu können.


Fazit: Verantwortungsübernahme sollte Pflicht werden

Wer sich im Internet verunglimpft oder geschädigt fühlt, sollte nunmehr den Suchmaschinenbetreiber auf diese Verletzung hinweisen und darauf, dass nach erfolgtem Hinweis auf eine nachweisbar und richtige Persönlichkeitsverletzung hier eine Löschung zu erfolgen hat.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner
Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Sofortkontakt unter 030 - 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.