Kammergericht terminiert im Berufungsverfahren gegen Yelp wegen Nichtanzeige von positiven Qype-Bewertungen

Internet, IT und Telekommunikation
29.07.2015230 Mal gelesen
Nun scheint es für Yelp vielleicht doch noch eng zu werden: Das Kammergericht Berlin hat in einem wegen der Yelp-Bewertungspraxis angestrengten Berufungsverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, d.h. es hält die Berufung des Gewerbetreibenden nicht für offenkundig aussichtslos.

Viele Unternehmer klagen seit der Übernahme von "Qype" durch Yelp, dass ihre ehemals auf der Qype-Plattform angezeigten positiven Bewertungen nicht mehr bzw. nur noch unter dem Link "nicht empfohlene Beiträge" auf Yelp angezeigt werden. Hinzu kommt, dass die Bewertungen für die "nicht empfohlenen Beiträge" nicht mehr in die Gesamtbewertung einfließen und für viele Gewerbetreibende statt wie vorher eine Gesamtbewertung von 4 oder 5 Sternen nunmehr nur noch eine Gesamtbewertung mit 1 oder 2 Sternen angezeigt wird.

Zahlreiche Landgerichte (z.B. Hamburg und Berlin) hatten in Eilverfahren zunächst entschieden, dass die Yelp-Bewertungspraxis unzulässig ist. Yelp hat gegen diese Eilentscheidungen jeweils Widerspruch eingelegt; die Gerichte haben daraufhin die gegen Yelp erlassenen Einstweiligen Verfügungen aufgehoben und die Yelp-Bewertungspraxis für rechtmäßig, insbsondere von der Meinungsfreiheit gedeckt, angesehen.

Auch von betroffenen Gewerbetreibenden erhobene Hauptsacheklagen wurden von den Gerichten, so auch vom Landgericht Berlin, mit dieser Begründung abgewiesen.

Wie wir unter http://www.ra-himburg-berlin.de/internetrecht/faq/672-von-qype-zu-yelp-kann-ich-mich-gegen-die-nichtanzeige-von-positiven-qype-bewertungen-auf-yelp-wehren.html berichtet haben, haben wir für einen betroffenen Mandanten Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin beim Kammergericht Berlin eingelegt.

Das Kammergericht hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung im November 2015 angeordnet. Aus der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung kann man schlussfolgern, dass das Kammergericht die Berufung (wohl) jedenfalls nicht für offenkundig aussichtlos hält, andernfalls hätte es die Berufung im Beschlusswege zurückweisen können. Das Kammergericht hatte vor der Terminierung mitgeteilt, dass das Gericht eine solche Zurückweisung berät, diese ist aber schlussendlich nicht erfolgt.

Wir werden vom Verlauf der mündlichen Verhandlung und vom Ergebnis berichten.

Sollten auch Sie von falschen oder nicht berücksichtigten Bewertungen auf Yelp betroffen sein, stehen wir Ihnen gerne für ein außergerichtliches und/oder gerichtliches Vorgehen gegen Yelp zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: 030/22505090 oder senden eine Email an d.himburg@ra-himburg-berlin.de.