Max Schrems im Kampf um den Datenschutz bei Facebook

Max Schrems  im Kampf um den Datenschutz bei Facebook
08.04.2015228 Mal gelesen
Morgen beginnt die Verhandlung im Falle Max Schrems gegen Facebook am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien.

Der österreichische Jurist, Max Schrems, hatte im Sommer vergangenen Jahres eine Zivilklage gegen Facebook eingereicht und forderte alle Facebook-Nutzer außerhalb der USA und Kanada auf sich dieser Klage anzuschließen. Gegenstand der Klage sind die bereits vielfach angemahnten Verstöße des sozialen Netzwerks gegen die europäischen Datenschutzbestimmungen. Schrems verlangt von Facebook die Unterlassung folgender Datenschutzverstöße:

  • Verwendung von Datenschutzrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
  • Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
  • Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm "PRISM"
  • Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über "Like Buttons")
  • Überwachung und Analyse der Nutzer mit "Big Data"-Anwendungen
  • unrechtmäßige Einführung von "Graph Search"
  • unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen

An der Sammelklage haben sich mehr als 25.000 Facebook-Nutzer beteiligt. Pro Person werden symbolische 500 Euro Schadensersatz für die bisherigen Datenverstöße verlangt.

Eine solche Sammelklage wäre in Deutschland in der Form nicht möglich. In Österreich jedoch kann eine unbegrenzte Anzahl an Personen ihre finanziellen Ansprüche an eine Person abtreten, die dann vor Gericht die Ansprüche durchsetzt. Die Abtretung muss aktiv geschehen. Hier haben die Nutzer über eine "Abtretungs-App" unter www.fbclaim.com ihre Ansprüche innerhalb weniger Minuten übertragen können und sich an der Klage beteiligt.

Was wird morgen entschieden?

Morgen wird zunächst einmal noch nicht über den Inhalt der Klage verhandelt, sondern darüber, ob in diesem Fall überhaupt das österreichische Gericht zuständig ist. Es geht also zunächst um die Zulässigkeit der Klage. Facebook, der seinen europäischen Sitz in Irland hat, stellt sich auf den Standpunkt, dass weder das österreichische, noch das irische Gericht zuständig seien. Eine Klage am österreichischen Gericht sei durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook ausgeschlossen. In Irland seien Sammelklagen von vornherein unzulässig.

Ist diese Klage einmalig?

Eine Klage in dieser Form hat es bislang noch nicht gegeben. Schrems hatte zwar bereits vor ein paar Jahren zahlreiche Beschwerden an die irischen Datenschutzbehörden eingereicht, jedoch erfolglos. Allerdings hat Schrems ein weiteres Verfahren angestrebt, das demnächst vom Europäischen Gerichtshof entschieden wird und wichtige Fragen des Datenschutzes klären könnte. Es geht bei dieser Klage um die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten durch US-Unternehmen an die NSA.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

In diesem Verfahren hat ein Prozesskostenfinanzierer (Roland) das Kostenrisiko übernommen. Das heißt, dass die Kläger im Falle eines Misserfolgs nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Wie wäre die Rechtslage in Deutschland?

Unabhängig davon, dass eine solche Sammelklage in Deutschland nicht möglich wäre, würde hier der Anspruch auf Schadensersatz sehr wahrscheinlich verneint werden müssen. Es käme höchstens zu einer Verurteilung zum Unterlassen und zur Löschung der rechtswidrig gespeicherten Daten. Ein Schadensersatzanspruch wird nur dann bejaht, wenn tatsächlich ein konkreter Schaden durch die Speicherung der Daten nachgewiesen werden kann.

Bedeutung des Verfahrens für Facebook

Sollte die Klage von Max Schrems zugelassen werden und von Erfolg gekrönt sein, könnte das für Facebook gravierende finanzielle Konsequenzen haben. Das soziale Netzwerk wäre gezwungen seine Datensammelwut einzuschränken. Die Daten der Nutzer bilden jedoch die Hauptfinanzierungsquelle des Netzwerks, das sein Angebot scheinbar kostenlos zur Verfügung stellt und hohe Einnahmen durch personalisierte Werbung erzielt.


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