Überrumplung durch TV-Team – sittenwidriges Einverständnis in die Ausstrahlung – Schmerzensgeld

Internet, IT und Telekommunikation
19.08.2008770 Mal gelesen

Im Rahmen einer Fernseh-Dokumentation hatte ein Kamera-Team eine Gerichtsvollzieherin begleitet. Diese suchte den vermeintlichen Schuldner auf, traf allerdings einen anderen, in Unterwäsche bekleideten Herrn nicht deutscher Nationalität an.

Die Wohnung war zuvor durch die Gerichtsvollzieherin, im Beisein zweier Polizeibeamten, zwangsweise geöffnet worden. 

Der Angetroffene und spätere Kläger war zwar vor Ort von dem Kamera-Team darüber aufgeklärt worden, dass zur Ausstrahlung des unverfälschten Filmmaterials sein Einverständnis notwendig sei, was der (völlig überraschte) Kläger auch erteilte. 

Bei der Ausstrahlung reute den späteren Kläger jedoch sein erteiltes Einverständnis. Insbesondere kam er sich durch die Art und Aufmachung des Berichtes diffamiert und bloßgestellt vor. 

Vor dem Landgericht München klagte er auf Schmerzensgeld, wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes sowie wegen Verletzung seines Rechtes am eigenen Bild.

Das Landgericht sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 ? zu und machte deutlich, dass das erteilte Einverständnis sittenwidrig ist, wenn der Erklärende durch die konkrete Situation derart überfordert bzw. überrumpelt ist, dass er einen "klaren Gedanken" hinsichtlich der Tragweite eines Einverständnisses nicht zu fassen vermag. 

LG München I, Urteil vom 06.08.2008, Aktenzeichen 9 O 18165/07 
 
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