Kartellamt kippt Pläne für Vermarktung der Bundesliga ohne Free-TV Zusammenfassung

Internet, IT und Telekommunikation
25.07.2008584 Mal gelesen

1. Was ist das Argument der Verbraucherbeteiligung?

Das Bundeskartellamt wacht darüber, dass die divergierenden Interessen zwischen Rechteinhabern (DFL) und Rechteverwertern (Verbrauchern) zum Ausgleich gebracht werden.

In Bezug auf die Verbraucher ist hierbei die Informationsfreiheit aus Art. 5 unseres Grundgesetzes Ausgangspunkt, die jedem das Recht gewährleistet, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies trifft nach dieser Definition auf das Pay-TV schon nicht zu. Wenn man so will, impliziert dies sozusagen ein Recht auf Fußballübertragung im Free-TV.

Aber auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie das Kartellrecht der europäischen Union sehen Rechtsgrundlagen vor, die solche Exklusiv-Vereinbarungen mit Zentralvermarktern, wie sie die DFL vorliegend anstrebt, verhindern oder zumindest einschränken sollen.

Es ist gewollt, dass prinzipiell jeder Bürger, nicht nur solche mit Pay-TV Zugang, Zugang zu attraktiven Sendern haben und nicht, dass Zuschauermagnete durch langfristige Exklusivverträge dem Markt entzogen werden. Exklusivität ist als solche nicht wettbewerbswidrig sondern kann dann kartellrechtswidrig werden, wenn Dauer und Umfang der Übertragungsrechte so exzessiv sind,  dass die Konkurrenz quasi ausgeschaltet wird. Das von der DFL vorgeschlagene Modell kommt einem Exklusivrecht sehr nahe, da das Zweitverwertungsrecht mit solch einem zeitlichen Embargo befrachtet ist, dass es sich für den Verbraucher, wegen der besonders im schnelllebigen Sport erwarteten Aktualität, als uninteressant erweist. Der Verbraucher wird in diesem Fall eindeutig benachteiligt.

2. Wie könnte nun die Ausschreibung der Rechte aussehen?

Wenn man so will, liegt momentan ein Patt zwischen den Fernsehsendern, der DFL und dem Bundeskartellamt vor. Die DFL verfolgt ein Ziel, welches sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen ist. In anderen Ländern gibt es ähnliche Beschränkungen nicht. Zudem dürfen sich die ausländischen Vereine hoch verschulden und sind so in der Lage, die Stars des internationalen Fußballs in Ihr Land zu locken. Das großzügige Angebot beispielsweise der Kirch-Gruppe hätte es der DFL ermöglicht, mehr Geld an die Vereine auszuschütten, um Ihnen so mehr Kaufkraft zu ermöglichen und eine umfassende Nachwuchsförderung zu gewährleisten. Dem liegt also eine Interessenabwägung zugrunde.

 

Fakt ist, dass das Bundeskartellamt einer Ausschreibung, wie von der DFL geplant, nicht zustimmen wird. Bisher wurde seitens des Kartellamtes nur eine Einschätzung abgegeben. Die DFL hat somit nach wie vor die Chance, ihre Ausschreibungsmodalitäten nachzubessern. Um Sanktionen zu entgehen, bliebe wohl nur die Möglichkeit, die Free-TV Berichterstattung vor 20 Uhr zu ermöglichen. Die DFL wird sich derzeit sicherlich beraten, inwieweit Rechtsmittel gegen eine förmliche Untersagung Aussicht auf Erfolg versprechen würden. Eine spannende Entwicklung.

3. Welche Konsequenzen hat das für Premiere?

Man müsste eher fragen, welche Konsequenzen hat das für die Bundesliga? Premiere oder Sirius werden sich aller Voraussicht nach selbst dann nicht aus dem Boom-Geschäft Fußball zurückziehen, wenn die DFL die Übertragungsrechte mit einer Zweitverwertung vor 20 Uhr ausschreibt. Ihr Angebot wird in diesem Fall wohl nur sehr viel niedriger ausfallen. Der Fußballfan wird sich freuen, die Manager der Vereine nicht.