Impressumspflicht bei Apps

Impressumspflicht bei Apps
27.03.2014393 Mal gelesen
Dass Websites und sogar Facebook-Accounts der sogenannten Impressumspflicht unterliegen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Neuerdings wird auch auf XING aus diesen Gründen abgemahnt.

Dabei geht es darum, dass jeden Gewerbetreibenden durch § 5 TMG die Pflicht auferlegt ist, seine Kontakt- und Adressdaten auch im Onlineangebot kenntlich zu machen. Auf den Websites ist daher meist ein "Impressum"-Button oder "Info"-Button deutlich erkennbar eingefügt, der durch einen Klick zu den gewünschten Daten führt.

Mittlerweile werden Verstöße gegen die Impressumspflicht von Mitbewerbern wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Dies ist zulässig und führt zu unnötigen Kosten, die leicht durch ein Bereitstellen des Impressums verhindert werden können. Auch ein verstecktes oder erst über mehrere Unterseiten verfügbares Impressum ist abmahnfähig, denn die Gerichte fordern eine schnelle Erreichbarkeit der Kontaktdaten (maximal 2 Klicks!).

Apps und die Kontaktdaten

Bei Apps von inländischen Anbietern gilt diese Kennzeichnungspflicht aus dem § 5 TMG und § 55 RfStV gleichermaßen. Hier müssen also - wie auf einer Website - alle Kontaktdaten schnell und leicht erkennbar zu erreichen sein.

Dies ist bei Apps allerdings deshalb problematisch, weil diese bevorzugt auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets) genutzt werden, die wiederum über kleine Displays verfügen. Hier besteht also ein tatsächlicher Platzmangel auf dem Bildschirm, sodass viele Anbieter von Apps dazu übergehen, das Impressum nicht direkt klickbar anzuzeigen. Dies kann schnell zu Abmahnungen durch Verstoß gegen Wettbewerbsrecht führen.

App-Entwickler sollten das Impressum dergestalt einbauen, dass es jederzeit über 2 Klicks erreichbar ist. Die Rechtsprechung stellt immer auf den durchschnittlichen Benutzer ab, um die leichte Erkennbarkeit zu bewerten. Dabei muss der Button nicht unbedingt "Impressum" lauten, sondern kann auch als "Kontakt" oder "Über mich" heißen. Dem durchschnittlichen Benutzer soll nur klar werden, wie und wo er die Informationen über den Anbieter erhält - und dies erreichbar über maximal 2 Klicks.

Viele Anbieter schreiben ihre Kontaktdaten in die AGB und denken, damit seien die Impressumspflichten erfüllt. Dem ist nicht so! Aus unserer eigenen Erfahrung können wir sagen, dass genau wegen diesem Irrtum besonders häufig Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen entstehen, die leicht zu vermeiden sind.

Rechtliche Fragen zu Apps?

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie Ihr Impressum rechtssicher in Ihre App integrieren können, bieten wir Ihnen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung über unsere Hotline an. Gerne auch per Email oder Live-Chat (www.recht-freundlich.de). Darüber hinaus können wir Ihnen auch die Problemstellungen der App-Entwicklung und dem Urheberrecht, Datenschutzrecht und anderen Rechtsgebieten erläutern und gerne Fragen klären. Hier finden Sie weitere Informationen zu Apps und Recht: http://www.recht-freundlich.de/category/app-und-recht