GWE Wirtschaftsinformations GmbH - Mahnschreiben?

GWE Wirtschaftsinformations GmbH - Mahnschreiben?
19.03.2014543 Mal gelesen
Momentan verschickt die GWE Wirtschaftsinformations GmbH neue Mahnschreiben - darin wird ein außergerichtliches Vergleichsangebot aufgestellt.

Die Besonderheit bei diesen Schreiben ist derzeit jedoch, dass die GWE ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf beifügt (Urteil vom 31.07.2013 - Aktenzeichen 23 S 316/12). In diesem Urteil führt das Gericht aus, dass ein Vertrag mit Kostenpflichtigkeit zwischen den Beteiligten zustande kam. Das Gericht meint weiter, dass die Kostenpflichtigkeit bei sorgfältiger Lektüre auch für jeden Lesenden erkennbar sei. Insoweit bestehe kein Anfechtungsrecht wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung.

Was bedeutet das Urteil aus Düsseldorf?

Grundsätzlich muss eine Kostenpflichtigkeit nämlich für jede Vertragspartei deutlich erkennbar sein. Sie kann sich beispielsweise aus den AGB ergeben. Das LG Düsseldorf bejaht hier also die deutliche Erkennbarkeit, sodass zumindest bei diesem Gericht davon ausgegangen werden muss, dass die GWE diese Streitsache zu ihren Gunsten geklärt hat. Das Gericht sagte Folgendes dazu:

"Unerheblich ist, dass die Beklagte beim ausfüllen und abschicken des Formulars möglicherweise in der Annahme handelte, keine rechtlich verbindliche Erklärung abzugeben. Fehlendes Erklärungsbewusstsein steht der Annahme einer Willenserklärung dann nicht entgegen, wenn der Erklärende fahrlässig nicht erkannt hat, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden kann, und wenn der Empfänger es tatsächlich auch so verstanden hat. Bei der Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte die Beklagte den Angebotscharakter des Formulars der Klägerin sowie die rechtlichen Auswirkungen eines Ausfüllens und Zurücksendens erkennen können."

Unserer Ansicht nach kann der Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf nicht gefolgt werden, denn die "sorgfältige Lektüre" impliziert ja schon, dass bei "gewöhnlicher Lektüre" die Kostenpflichtigkeit nicht erkennbar war. Dies bedeutet schon einiges. In den weiteren AGB ist der alleinige Gerichtsstand in Düsseldorf bezeichnet - dies ist auch wirksamer Vertragsbestandteil geworden.

Mahnschreiben erhalten? Was kann man jetzt noch tun?

Betroffenen können wir nur raten, sich dadurch aber nicht unnötig unter Druck setzen zu lassen. Aus rein pragmatischen Gründen wird die GWE Wirtschaftsinformations GmbH allerdings nicht wegen jeder Forderung vor Gericht ziehen können - dies rechnet sich einfach nicht. Insoweit muss angenommen werden, dass die GWE einfach hofft, durch das Urteil die Zahlungsbereitschaft der Betroffenen zu erhöhen. Daher auch das Angebot der GWE, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Auch bedeutet ein Urteil nicht, dass dies auf jeden anderen Einzelfall einfach übertragbar ist - grundsätzlich prüft der Jurist den Einzelfall unter Würdigung aller Umstände. Deshalb brauchen Betroffene nicht wegen des Urteils aus Düsseldorf sofort aufgeben - es gibt immer Möglichkeiten.

Über diese Möglichkeiten beraten wir Sie gerne kostenlos in einer Erstberatung - per Telefon, Email oder Live-Chat (www.recht-freundlich.de). Wir haben schon viele Erfahrungen mit der GWE Wirtschaftsinformations GmbH und anderen Firmen gemacht und konnten unseren Mandanten stets weiterhelfen. Dabei schauen wir uns jeden Einzelfall genau an. Nutzen Sie diese kostenlosen Möglichkeite bei uns, um rechtlich sicher reagieren zu können!