Facebook: Erneut bedenkliche Änderung der Nutzungsbedingungen

Internet, IT und Telekommunikation
04.09.2013319 Mal gelesen
Facebook möchte wieder einmal seine Nutzungsbedingungen ändern-zu Lasten der Nutzer. Es geht dem Konzern vor allem darum, die persönlichen Daten seiner Nutzer für kommerzielle Nutzer zu verwenden. Zweifelhaft ist, ob dies rechtlich zulässig ist.

Facebook kündigte neulich auf seiner Governance-Seite wieder einmal eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen an, die für die Nutzer bedeutsam ist.

Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen der Facebook-Nutzungsbedingungen

Die Erklärung über Rechte und Pflichten in der "vorgeschlagenen" Fassung lautet unter Ziffer 10 wie Folgt:

"Über Werbung und andere kommerzielle Inhalte, die von Facebook zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden

Unser Ziel ist es, Werbeanzeigen und sonstige kommerzielle bzw. gesponserte Inhalte, die für unsere Nutzer und Werbetreibenden wertvoll sind, zur Verfügung zu stellen. Um uns dabei zu helfen, erklärst du dich mit Folgendem einverstanden:

  1. Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen. Wenn du eine bestimmte Zielgruppe für deine Inhalte oder Informationen ausgewählt hast, werden wir deine Auswahl bei deren Nutzung respektieren.

Solltest du jünger als achtzehn (18) Jahre alt sein bzw. gemäß einer anderen gesetzlichen Altersgrenze als minderjährig gelten, versicherst du, dass mindestens ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter den Bedingungen dieses Abschnitts (sowie der Verwendung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen) in deinem Namen zugestimmt hat.

  1. Wir geben deine Inhalte und Informationen nicht ohne deine Zustimmung an Werbetreibende weiter.
  2. Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen."

Die hierzu erfolgte Bitte zu einem Feedback in Form eines Kommentars dürfte eine Farce sein.

Änderung des Facebook AGB ist für Nutzer von großer Bedeutung

Diese Änderung der Nutzungsbedingungen ist bedenklich, weil sie Facebook eine kommerzielle Verwertung des im Profil eingestellten Fotos, des Namens sowie des Inhaltes ohne Zustimmung der Nutzer erlauben. Besonders betroffen sind hier das Urheberrecht und der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Nutzer.

Geänderte Facebook Nutzungsbedingungen sind teilweise rechtswidrig

Die geänderten AGBs verstoßen zum Teil nach meiner Einschätzung vor allem gegen § 305c BGB, weil es sich um eine überraschende Klauseln handeln. Ferner gehen wir davon aus, dass die Nutzer durch sie unangemessen benachteiligt werden im Sinne von § 307 BGB.

Zu bedenken ist, dass das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 06.03.2012 (Az. 16 O 551/10) entschieden hat, dass das bereits nach den früheren Nutzungsbedingungen eingeräumte umfassende weltwerte Nutzungsrecht der persönlichen Nutzerddaten Daten bedenklich ist. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern beim KG Berlin unter dem Aktenzeichen 5 U 42/12 anhängig.

Die in Ziffer 10, Unterpunkt 3 der vorgeschlagenen Nutzungsbedingungen eingeräumte Möglichkeit, dass Facebook Werbung nicht unbedingt als solche kennzeichnen braucht, verstößt überdies gegen die Normen der § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG.

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