Einsatz von Handy-Störsender: Rechtlich zulässig?

Internet, IT und Telekommunikation
23.08.20131698 Mal gelesen
Dürfen Handy-Störsender eingesetzt werden, um etwa Täuschungsversuche von Schülern in Prüfungen zu verhindern oder Käufer von Preisvergleichen mit dem Smartphone abzuhalten? Davor kann nur gewarnt werden.

Was sind Handy-Störsender?

Handy-Störsender senden ein Signal aus, um den Funkempfang auf Mobilfunktelefonen zu verhindern und können beispielsweise übers Internet erworben werden. Sie werden auch als Handyblocker oder Jammer-Störsender bezeichnet.

Was war passiert?

Die Hemmschwelle zu dem Einsatz von Handy-Störsendern scheint bereits seit einiger Zeit zu sinken. So scheinen mach einer Meldung unter sueddeutsche.de Peilsender oder Störsender in deutschen Schulen eingesetzt zu werden, um Täuschungsversuche etwa beim Abitur oder bei anderen Prüfungen zu verhindern. Laut der standard.at soll in Österreich der Direktor eines Salzburger Gymnasiums einen Störsender eingesetzt haben, um Schummeleien der Schüler beim Matura zu verhindern. Schließlich soll angeblich eine Elektronikmarktkette Störsender eingesetzt haben, um Käufer an Preisvergleichen per Smartphone und Tablets zu hindern. Dies hat der Fernsehsender RTL in der Sendung "Nicht mit uns! Die große Schnäppchen-Lüge" vom 19.08.2013 behauptet. Das Video über die Sendung kann hier aufgerufen werden. Die Richtigkeit dieser Meldung soll allerdings laut Golem von der betreffenden Kette dementiert worden sein.

Weshalb dürfen keine Störsender betrieben werden?

Allerdings ist die Nutzung sowie der Vertrieb von illegalen Handy-Störsendern ungeachtet des jeweiligen Zwecks rechtlich sehr bedenklich- und sollte daher unbedingt unterbleiben. Es kommt hier insbesondere ein Verstoß gegen die Vorschrift von § 55 Abs. 1 Satz 1 TKG in Betracht, wonach jede Frequenznutzung generell der vorherigen Frequenzzuteilung bedarf. Hier kommt zumindest die Auferlegung eines Bußgeldes nach § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG durch die Bundesnetzagentur in Betracht. Es sind aber auch empfindliche Strafen denkbar, wenn etwa das Absetzen eines Notrufes durch einen Störsender verhindert wird. Allein schon aufgrund dieser Möglichkeit  sollten keine Störsender von Privatleuten oder Unternehmen eingesetzt werden.

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