LG Köln untersagt Abzocke bei Rufnummernmitnahme

Internet, IT und Telekommunikation
15.08.2013325 Mal gelesen
Darf ein Telekommunikationsunternehmen vom Kunden hohe Kosten für die Durchführung einer Rufnummernmitnahme von mehreren Festnetznummern verlangen? Hierzu gibt es eine interessante Entscheidung des Landgerichtes Köln.

Im vorliegenden Fall wollte ein Kunde zu einem neuen Telefonanbieter wechseln. Er verfügte über 10 Festnetz-Nummern, die er im Wege der Rufnummernportierung mit zu seinem neuen Telefon-Anbieter mitnehmen wollte.

Anbieter berechnete Rufnummernmitnahme pro Rufnummer

Dabei erfuhr er allerdings von seinem früheren Anbieter, dass dieser ihm für die Portierung insgesamt fast 300 € in Rechnung stellen wollte. Pro Rufnummer sollte dabei ein Betrag in Höhe von ungefähr 30 € anfallen.

Der überraschte Kunde ließ daraufhin nicht die Rufnummernportierung für alle seine Rufnummern durchführen. Als der neue Anbieter davon erfuhr, ging er dagegen vor und leitete wettbewerbsrechtliche Schritte ein. Er verklagte schließlich den früheren Anbieter auf Unterlassung. und begründete das damit, dass die Rufnummernmitnahme in einem einzelnen Vorgang abgewickelt worden ist.

Kunden dürfen nicht durch hohe Kosten vom Anbieterwechsel abgehalten werden

Das Landgericht Köln gab der Klage mit Urteil vom 05.08.2013 statt (Az. 31 O 193/13). Die Begründung des Gerichtes ist uns nicht bekannt. Diese Entscheidung ist gut nachvollziehbar, weil viele Verbraucher über mehrere Rufnummern verfügen. Durch hohe Gebühren werden sie von einem Wechsel zu einem neuen Anbieter abgehalten. Für den früheren Anbieter macht es kaum einen Unterschied, ob er den Portierungsvorgang für einen oder für mehrere Festnetz-Nummern durchführt. Wir sind gespannt, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Nach einer Meldung der Ruhrnachrichten sollen Kunden häufiger Probleme beim Wechsel des Anbieters haben. Bei Problemen ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur zu erwägen. Eventuell kommt das Einleiten von rechtlichen Schritten wie einer einstweiligen Verfügung gegen den Anbieter in Betracht, wenn es etwa zu einer Unterbrechung des Telefonanschlusses gekommen ist. Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

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