PayPal: Sie haben 500 Euro gewonnen! Gewinnspielzusage kann eingeklagt werden!

Internet, IT und Telekommunikation
07.06.20133469 Mal gelesen
Derzeit erhalten wir zahlreiche Anrufe von etlichen verunsicherten PayPal Nutzern. Heute wurden offenbar sehr viele E-Mails mit einer Gewinnbenachrichtigung unter der Überschrift “Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen” verschickt. Wie sich die Betroffenen verhalten sollten.

Zunächst dachten wir an eine der zahlreichen Phishing-Attacken. Bei der Analyse der E-Mail und der weiteren Recherche stellte sich allerdings heraus, dass PayPal unter dieser Überschrift derzeit gerade tatsächlich ein Gewinnspiel durchführt. In der Benachrichtigung heißt es konkret:

Hallo Max Müller (Name von uns exemplarisch eingefügt, hier wird aber der echte Name des PayPal Accountinhabers verwendet),

herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem PayPal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben.
Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen. Übrigens haben wir noch viele weitere tolle Ideen, die Ihren Sommer noch schöner machen:
Viel Spaß bei Ihrem nächsten Einkauf wünscht
Ihr Team von PayPal

Willste? Kriegste? Sie haben 500 Euro gewonnen, erklärt PayPal

Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass dem Unternehmen PayPal offenbar ein technischer Fehler unterlaufen ist und daher die Benachrichtigung versehentlich verschickt worden ist.. Zunächst haben wir versucht, PayPal telefonisch zu erreichen. Das ist uns nicht gelungen, die 0800er Nummer war dauerbesetzt, die Luxemburger Nummer funktionierte auch nicht. Schließlich sind wir auf der Facebook Seite von PayPal fündig geworden. Dort heißt es:

Am 07.06.2013 wurden einige PayPal Kunden darüber informiert, dass sie bei einem Gewinnspiel( "Willste? Kriegste!") für getätigte Transaktionen im Zeitraum 27.05. - 31.05.2013 gewonnen haben. Leider ist diese E- Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen.
Die Verlosung hat noch nicht stattgefunden. Wir identifizieren gerade die Transaktionen unserer Kunden, die teilnahmeberechtigt sind. Anschließend wird es unsere Verlosung unter den teilnahmeberechtigten Kunden geben und die Gewinner werden entsprechend in einer separaten E-Mail benachrichtigt.

Mit dieser Nachricht macht es sich das Unternehmen allerdings ein bisschen einfach, denn die Gewinnzusage war auf ein konkretes Gewinnspiel bezogen und damit zunächst einmal wirksam. In § 661a BGB heißt es dazu:

 

§ 661a Gewinnzusagen

Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.

 

Ob eine Gewinnzusage vorliegt, muss durch Auslegung ermittelt werden, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom vom 19. 2. 2004 - III ZR 226/03 entschieden. Abzustellen ist nur auf das äußere Erscheinungsbild der Gewinnzusage. D.h. bei einer klaren Scherzerklärung wären keine Gewinne auszuzahlen. Hier liegt der Fall jedoch anders. Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen.

Das gilt auch für diejenigen Nutzer, die über die Facebook Seite mittlerweile erfahren haben, dass sich PayPal geirrt hat. Denn so eine allgemeine Information ist keine Anfechtung im Rechtssinne. Und eine Anfechtung wegen Irrtums wäre auch die einzige Möglichkeit für PayPal wieder aus der  Gewinnzusage herauszukommen. Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem PayPal von dem Irrtum erfahren hat. Erhalten die Nutzer heute oder über das Wochenende also keine Anfechtungsemail, kann der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden. 

Keine Wirkung hat übrigens, dass die meisten Gewinnspielveranstalter in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich gerade nicht auf die Gewinnbenachrichtigung, hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil Urteil v. 24.11.2005 - Az.: 5 O 2509/05 entschieden.

Es bleibt also spannend. Falls PayPal am Wochenende nicht reagiert, muss dass Unternehmen mit zahlreichen Nutzern rechnen, die sich ihr Geld erstreiten.

UPDATE 18:09 Uhr:

Laut EXPRESS scheint PayPal jetzt zu reagieren. Auf Anfrage erhielt der EXPRESS von PayPal folgende Antwort:

 "Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir uns zur Zeit darum kümmern, unsere Kunden über den technischen Fehler zu informieren und die 10 tatsächlichen Gewinner entsprechend in einer separaten E-Mail zu benachrichtigen. Gerne beantworten wir kommende Woche weitere Fragen."

Sollte das Unternehmen tatsächlich nunmehr unverzüglich reagieren, kann der Anspruch auf die 500 Euro nicht mehr geltend gemacht werden. Wie die theoretische Möglichkeit, dass Nutzer das Geld schon ausgegeben haben, rechtlich zu beurteilen ist, habe ich weiter unten in den Kommentaren beantwortet.

UPDATE 2 19:15 Uhr:

PayPal hat soeben reagiert und die erste Mail offiziell angefochten. Damit sind Ansprüche für die vermeintlichen Gewinner nicht entstanden. Am Ende der Mail heißt es ausdrücklich:

"Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach
§§ 119, 120 BGB dar."

Hier der Text der Mail:

Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel Guten Tag xxxxxxxxxx,

heute haben wir Sie darüber informiert, dass Sie beim Gewinnspiel "Willste? Kriegste!" gewonnen haben und eine Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt ist.

Leider wurde diese Email aufgrund eines Fehlers und technischen Versehens versandt und ist daher ungültig. Auf ihrem PayPal-Konto wurde kein Geld gutgeschrieben. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns für alle eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten.

Das Gewinnspiel läuft noch weitere 9 Wochen. Gewinner dieser Woche und aller folgenden Wochen erhalten eine Gutschrift auf Ihrem PayPal-Konto und werden separat per Email benachrichtigt.

Wir entschuldigen uns nochmals für eventuelle Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Viele Grüße
Ihr Team von PayPal
Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach
§§ 119, 120BGB dar.

UPDATE 08.06.2013: 11:16 Uhr:

Der Kollege Jens Ferner weist in seinem Posting zum Thema PayPal Gewinnzusage darauf hin, dass eine Anfechtung bei Gewinnzusagen möglicherweise überhaupt nicht möglich ist. Diese Auffassung kann man vertreten, wenn man annimmt, dass eine Gewinnzusage keine Willenserklärung sondern eine geschäftsähnliche Handlung ist (vgl. Erman BGB Kommentar, §661a). Urteile zu diesem Thema gibt es noch nicht. Es wäre also an der Zeit für einen Musterprozess . Mehr zu diesem Thema habe ich unten in den Kommentaren gesagt.

 

Nähere Infos sowie ein Video gibt es hierzu auf unserer Webseite unter:

http://www.wbs-law.de/it-recht/paypal-500-euro-gewinnspielzusag-40752/