Singlebörsen: Verträge enthalten oft unwirksame Klauseln

Internet, IT und Telekommunikation
03.05.2013316 Mal gelesen
Bei Singlebörsen im Internet verwenden manche Anbieter unfaire AGB-Klauseln, deren Wirksamkeit fragwürdig ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Hamburg.

Vorliegend ging es um die Singlebörse elitepartner.de, bei denen die Verbraucherzentrale Bundesverband mehrere Klauseln beanstandete. Unter anderem ging es um eine Bestimmung, wonach eine Kündigung auf elektronischem Wege ausgeschlossen war. Demzufolge durften Nutzer nur schriftlich oder per Fax kündigen. Hiergegen ging die Verbraucherzentrale Bundesverband vor. Sie stand auf dem Standpunkt, dass diese Klausel unwirksam ist und verklagte schließlich elitepartner.de auf Unterlassung.

Das Landgericht Hamburg gab der Klage der Verbraucherschützer mit Urteil vom 30.04.2013 (Az. 312 O 412/12) statt. Die Richter entschieden, dass diese Kündigungsklausel unwirksam ist. Denn die Nutzer von Singlebörsen werden durch sie unangemessen benachteiligt. Dies ergibt sich daraus, dass das Unternehmen bei Anmeldungen keine Formvorschriften macht, während es sich bei Kündigungen die Einhaltung der Schriftform beziehungsweise die Kündigung per Fax fordert. Darüber hinaus ist diese Regelung auch unklar, so dass wie wegen mangelnder Transparenz unwirksam ist.

Dieses Urteil des Landgerichtes Hamburg ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Andere Unternehmen sollten ebenfalls darauf achten, dass sie rechtskonforme AGB´s auf ihrer Webseite verwenden. Beispielsweise müssen die Voraussetzungen für eine Kündigung klar formuliert werden. Das Gleiche gilt etwa für die Zahlungsmodalitäten oder die Laufzeit des Vertrages.