Das LG Köln hat per Beschluss eine einstweilige Verfügung erlassen und mit einem Streitwert von 10.000,00 € den Unterlassungsanspruch des Abmahners bestätigt. Der Abgemahnte hatte hier nach Auffassung des Antragsstellers unberechtigt dessen AGB verwendet.
Im Rahmen der Abmahnung forderte der Abmahner noch die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200,00 € netto. Interessant ist hier aber, dass der Abmahner Bert Enzmann gar kein Anwalt mehr ist.
Dem abgemahnten Unternehmen wurde aber vergleichweise angeboten statt Schadensersatz und Unterlasungserklärung einen Lizenzvertrag für 5 Jahre mit Bert Enzmann abzuschliessen. In dieser Zeit würden die AGB gepflegt werden.
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Rechtsanwalt René Euskirchen