"AGB-Klau" kann teuer werden! Rechtsanwältin Frauenheim-Enzmann mahnt im Auftrag von Bert Enzmann ab. LG Köln erlässt einstweilige Verfügung

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23.01.20131021 Mal gelesen
Das LG Köln hat per Beschluss eine einstweilige Verfügung erlassen und mit einem Streitwert von 10.000,00 € den Unterlassungsanspruch des Abmahners bestätigt. Der Abgemahnte hatte hier nach Auffassung des Antragsstellers unberechtigt dessen AGB verwendet.

Im Rahmen der Abmahnung forderte der Abmahner noch die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200,00 € netto. Interessant ist hier aber, dass der Abmahner Bert Enzmann gar kein Anwalt mehr ist.

Dem abgemahnten Unternehmen wurde aber vergleichweise angeboten statt Schadensersatz und Unterlasungserklärung einen Lizenzvertrag für 5 Jahre mit Bert Enzmann abzuschliessen. In dieser Zeit würden die AGB gepflegt werden.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de