Facebooks Klarnamenzwang steht auf der Kippe

Internet, IT und Telekommunikation
18.01.2013 308 Mal gelesen
Datenschützer haben Facebook wegen dem eingeführten Klarnamenzwang bei den Nutzern verklagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig muss nun eine Entscheidung treffen.

Das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt, dass sich Nutzer in Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Das ULD ist der Meinung, dass Klarnamen gegen das deutsche Telemediengesetz verstoßen.

 

Facebook hingegen ist der Ansicht, dass dies in den Händen der Dienstleister selbst liege, die Geschäftsbedingungen festzulegen, welche die Anonymität beträfen.

 
Gegen die Anordnung des ULD hat Facebook Widerspruch eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt.

 
Das Verwaltungsgericht Schleswig verlangt nun von dem ULD eine Stellungnahme in der Sache. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein Thilo Weichert kündigt nun genau dieses an. Es werde eine umfangreiche und ausführliche Stellungnahme des ULD geben. Danach erwarte er eine zügige Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

 

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