Das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt, dass sich Nutzer in Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Das ULD ist der Meinung, dass Klarnamen gegen das deutsche Telemediengesetz verstoßen.
Facebook hingegen ist der Ansicht, dass dies in den Händen der Dienstleister selbst liege, die Geschäftsbedingungen festzulegen, welche die Anonymität beträfen.
Gegen die Anordnung des ULD hat Facebook Widerspruch eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt.
Das Verwaltungsgericht Schleswig verlangt nun von dem ULD eine Stellungnahme in der Sache. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein Thilo Weichert kündigt nun genau dieses an. Es werde eine umfangreiche und ausführliche Stellungnahme des ULD geben. Danach erwarte er eine zügige Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
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