ModChips in Spielkonsolen eingesetzt – polizeiliche Ermittlungen in Tausenden Fällen

Internet, IT und Telekommunikation
16.01.2013491 Mal gelesen
Bereits im September haben wir über polizeiliche Ermittlungen wegen der Verwendung so gennannter ModChips in Spielkonsolen berichtet. In vielen Fällen stand sogar die Polizei zur Hausdurchsuchung vor der Tür. Die Zahl der betroffenen Käufer ist seit September enorm gestiegen. Die Furcht der Betroffen vor Vorstrafen für sich und ihre Angehörigen ist groß.

Ausgelöst wurde die Flut von Verfahren durch Ermittlungen gegen den Betreiber des Onlineshops www.ps2tune.com. Der Shop bot auf seiner Website und bei eBay so genannte ModChips für Spielkonsolen an. Auch der Einbau solcher Chips in bereits vorhandene Konsolen wurde angeboten.

 

Was sind ModChips?

 

Ein ModChip dient dazu, die Schutzvorkehrungen auf Spielkonsolen zu umgehen. Modchips existieren für alle handelsüblichen Konsolen, wie etwa der Sony Playstation (PS2, PS3), der XBox von Microsoft oder der Nintendo Wii.  Die Chips haben Namen wie Cyclowitz, WiiKey und WiiKey 2, WiiD, Wiinja, Argon, D2C Key, D2All, D2Sun oder D2Pro. Wer bestimmte Modchips einsetzt, kann unter anderem das Abspielen raubkopierter Spiele möglich machen. Daher ermittelt die Polizei.

 

Über 4000 Datensätze möglicher Käufer

 

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte Anfang 2012 eine Strafanzeige gegen den Betreiber des fraglichen Shops erstattet. Bei einer Hausdurchsuchung wurde eine Datenbank sichergestellt, die über 4.000 Datensätze von potentiellen Käufern enthielt. Gegen sämtliche dieser Personen stellte die Staatsanwaltschaft Stralsund den Anfangsverdacht einer Urheberrechtsverletzung fest. Es geht zum einen um den Verdacht des unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen gemäß (§ 108 b Abs. 1 Nr. 1 UrhG). Außerdem wird wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 Abs. 1 UrhG) ermittelt.

Während viele Modchips tatsächlich zum Abspielen von Raubkopien geeignet sind, fühlen sich viele unserer Mandanten zu Unrecht beschuldigt, da sie gar nicht vorhatten, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Viele der Betroffenen fürchten zudem, Familienmitglieder im Ermittlungsverfahren beschuldigen zu müssen, die tatsächlich raubkopiert haben könnten.

 

Muss ich zu dem Vernehmungstermin erscheinen und eine Aussage machen?

 

Es besteht keine Verpflichtung, einen polizeilichen Vernehmungstermin wahrzunehmen, geschweige denn eine Aussage zu machen. Hier ist es vielmehr oft ratsam, erst mit Hilfe eines Rechtsanwalts Stellung zu nehmen, nachdem dieser Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte.

 

Muss ich Familienmitglieder benennen?

 

In vielen Fällen sind es nicht die Beschuldigten selber sondern Angehörige, die die Konsolen verwendet haben. In solchen Fällen muss man gegenüber der Polizei keinesfalls gegen Angehörige wie nahe Verwandte aussagen.

 

Ist der Erwerb eines Modchips stets strafbar?

 

ModChips lassen sich nicht nur zum Abspielen raubkopierter Spiele einsetzen. Zum Beispiel ermöglichen ModChips oftmals auch erst das Abspielen vollkommen legal im Ausland erworbener Spielesoftware auf den deutschen Konsolen. Vielen Nutzern kam es beim Erwerb der Chips auf das Abspielen selbst angefertigter Sicherheitskopien der eigenen Original-Spiele und anderer legal gebrannter Datenträger an. Auch der Einbau größerer Festplatten war für zahlreiche Nutzer der Grund für die Anschaffung eines Modchips. Aus diesen und ähnlichen Gründen bestehen in vielen Fällen gute Chancen, eine strafrechtliche Verurteilung abzuwehren.

 

Wenn auch Sie mit einer solchen Vorladung oder einer Hausdurchsuchung konfrontiert sind, rufen Sie uns gerne an, um sich über die geeignete Vorgehensweise beraten zu lassen.