Löschung von ebay-Auktion wegen Raubkopienverkauf von Pink Floyd Music Ltd.

Löschung von ebay-Auktion wegen Raubkopienverkauf von Pink Floyd Music Ltd.
27.10.2012609 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg lässt im Auftrag der Pink Floyd Musik Ltd. Verkaufsangebote von Bootlegs im Internetauktionshaus eBay löschen.

Hintergrund: Es handelt es sich um Angebote mit nicht offiziell veröffentlichten und nicht von dem Rechteinhaber hergestellten und in den Verkehr gebrachten Tonträgern (sog. Bootlegs = Raubkopien) wie z. B. der Vinyl-Sammelbox "Pink Floyd - The Wall Live At Earls Court".

Dieser nicht autorisierte Verkauf stellt eine Rechtsverletzung dar. Der Rechteinhaber hat verschuldensunabhängige Ansprüche wie die zukünftige Unterlassung sowie Schadensersatz- und Auskunftsansprüche. Daher besteht die Pink Floyd Musik Ltd. insbesondere auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie auf die Bezahlung von Anwaltskosten von EUR 911,80 im Einzelfall.

Was ist zu tun?

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Wir raten dazu, die Ansprüche genau zu prüfen.

Die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ist in der Regel rechtmäßig. Daneben fragt sich, ob die Anwaltskosten von EUR 911,80 nicht durch den § 97a Abs. 2 UrhG mit EUR 100,00 gedeckelt sind. Sofern der Verkäufer nichts von der Fälschung wusste und sie nicht explizit als "bootleg" angeboten hat, könnte diese Deckelung eingreifen. Hier gilt es, anhand der Rechtsprechung des damit meist befassten Amtsgerichts und Landgerichts Hamburg zu argumentieren.

 

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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