Beschlagnahme von E-Mail Account durch Polizei

Internet, IT und Telekommunikation
18.09.2012366 Mal gelesen
Inwieweit darf die Polizei den E-Mail Account eines Tatverdächtigen beschlagnahmen, um Beweise zu sichern? Aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf ergibt sich, dass sich die Strafverfolgungsbehörden nicht unnötig Zeit lassen dürfen.

Vorliegend ging es darum, dass der Inhaber eines E-Mail-Accountes angeblich kinderpornografische Darstellungen als Dateianhänge erhalten haben soll. Auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Düsseldorf bekam er Besuch von der Polizei. Diese stellte in seiner Wohnung verschiedene Beweismittel sicher. Auf Nachfrage der Beamten verriet er freiwillig seinen Nutzernamen und sein Passwort. Er erklärte sich darüber hinaus mit der Auswertung seines E-Mail Kontos einverstanden.

 

Dies hatte allerdings ungeahnte Folgen für ihn. Zwei Tage änderte die Polizei ohne vorherige Rücksprache die Passwörter, so dass er nicht mehr auf seinen E-Mail-Account zugreifen konnte. Auch nach der Auswertung - die fast drei Wochen später erfolgt war - gaben die Beamten den Account nicht wieder frei.

 

Der Betroffene ließ sich das nicht bieten und legte erfolgreich gegen diese Maßnahme Beschwerde beim Amtsgericht Düsseldorf ein.

 

Das Amtsgericht Düsseldorf stellte mit Beschluss vom 10.09.2012 (Az. 150 Gs 1337/12) klar, dass gegen die Sperrung des E-Mail Accountes erst einmal nichts einzuwenden gewesen ist. Zunächst einmal hätten die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme vorgelegen. Dies ist allerdings jetzt nicht mehr der Fall, weil die Beschlagnahme aufgrund der Auswertung nicht mehr erforderlich ist. Infolgedessen hob der Richter die Beschlagnahme auf.

 

Diese Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf ist zu begrüßen. Denn viele PC-Nutzer sind dringend auf ihren E-Mail-Account angewiesen und können diesen nicht längere Zeit entbehren. Aufgrund der noch nicht abgeklärten Rechtslage sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Ihren E-Mail-Account zugreifen müssen. Wie lange sich die Polizei Zeit lassen darf, hängt sehr von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Das ergibt sich auch aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Reutlingen vom 05.12.20111 (Az. 5 Gs 363/11), in dem es um die Beschlagnahme einer Festplatte geht.

 

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